Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

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Eine verfahrensleitende Behörde des BMUV

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde 2014 gegründet. Es nimmt Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung radioaktiver Abfälle, Genehmigungsaufgaben für die Zwischenlagerung sowie die Beförderung von radioaktiven Stoffen wahr. Das BASE unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Fragen der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten. Das BASE ist ferner verfahrensleitende Behörde im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und überwacht den Vollzug des Verfahrens. In diesem Rahmen organisiert das BASE auch die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche. 

Aufgaben des BASE

Die Aufgaben des BASE sind im Atomgesetz, dem Standortauswahlgesetz und dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beschrieben und festgelegt.

Das Bundesamt

  • überwacht den Vollzug des Standortauswahlverfahrens zur Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und ist Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren, ist zuständig für berg-, wasser- und atomrechtliche Zulassungsverfahren bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle,
  • übt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle aus,
  • erteilt atomrechtliche Genehmigungen für die Zwischenlagerung und Beförderung von Kernbrennstoffen,
  • ist zuständig für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen (einschließlich des Erlasses von Entscheidungen nach Paragraf 5 Absatz 7 Satz 1 des Atomgesetzes),
  • stellt seine Expertise in Fragen der kerntechnischen Sicherheit zur Verfügung,
  • forscht selbst und organisiert Forschung in den genannten Bereichen.

Standortauswahlverfahren

Das Verfahren für eine ergebnisoffene, wissenschaftsbasierte und transparente Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle ist durch das Standortauswahlgesetz geregelt. Zukünftig soll der Standort für ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahre in Deutschland durch Bundesgesetz festgelegt werden. Im Anschluss an die gesetzliche Festlegung der Entscheidungsgrundlagen durch den Deutschen Bundestag begann 2017 das Standortauswahlverfahren. Mit der Durchführung des Verfahrens sind das BASE als Aufsichtsbehörde und die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Vorhabenträgerin beauftragt.

Stand: 14.04.2023

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