Solarpaket I: Bundeskabinett stärkt Photovoltaik-Ausbau und Verbraucherrechte in Deutschland

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Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett das Solarpaket I beschlossen, um den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland voranzutreiben. Das gelingt unter anderem durch eine effizientere, umweltfreundliche Doppelnutzung von Flächen (zum Beispiel Agri-PV). Nicht zuletzt bietet das Paket viele Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher und stärkt ihre Rechte.

Staatsekretärin Christiane Rohleder: "Verbraucherinnen und Verbraucher sollen von der Energiewende auch ganz unmittelbar profitieren. Daher war es uns als Bundesverbraucherschutzministerium besonders wichtig, dass die Anschaffung von Solaranlagen für den Balkon oder das Dach deutlich einfacher wird. So können die Verbraucherinnen und Verbraucher Stromkosten sparen und gleichzeitig die Energiewende selbst mitgestalten. Auch Mieterinnen und Mieter profitieren, indem Sonnenstrom vom Dach künftig direkt an die Mietparteien weitergegeben werden kann, und nicht erst ins allgemeine Netz eingespeist werden muss."

Eine unkomplizierte und kostensparende Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umweltfreundlich Strom zu erzeugen, sind zum Beispiel Balkonsolaranlagen. Insoweit wird die Anmeldung erleichtert, indem nur noch eine Registrierung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nötig ist. Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein: die vereinfachte Anmeldung gilt für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere. Auch kann übergangsweise der vorhandene Stromzähler weiterverwendet werden, bis der Messstellenbetreiber ein Smart Meter einbaut. Die Möglichkeit des Hauseigentümers, eine Dachsolaranlage zu installieren, wird durch Balkonsolargeräte nicht berührt.

Durch die neue sogenannte "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" kann Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter des Hauses weitergegeben werden. Der Umweg über die Einspeisung des günstigen Dachstroms in das allgemeine Stromnetz entfällt. Der wesentliche Inhalt solcher Gebäudestromverträge und die Rechte der Mieterinnen und Mieter, beispielsweise die Stromliefermenge, die Festlegung eines möglichen Entgelts in ct/kWh, allgemeine Regelungen zum Betrieb, Erhalt und Wartung der Anlage sind zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Solarpaket I genau festgelegt worden. Auch Regelungen zu Abrechnungen und die rechtzeitige Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Für die Strommengen, die durch den günstigen Dachstrom nicht abgedeckt werden können, können Mieterinnen und Mieter künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif mit einem Stromversorgungsunternehmen abschließen. Gemeinsam mit der Industrie wird die Bundesregierung erörtern, wie der Verbraucher:innenschutz bei der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" weiter gestärkt werden kann.

https://www.bmuv.de/DL3145

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