Rede von Steffi Lemke zur DASL-Jahrestagung 2023 "Die Welt als Garten"

06.10.2023
Bundesministerin Steffi Lemke
Anlässlich der Jahrestagung 2023 der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e. V. "Die Welt als Garten" hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine Rede gehalten

– Es gilt das gesprochene Wort –

Frau Thomas,
Mitglieder der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung,
Damen und Herren,

ich danke Ihnen herzlich für die Einladung und diese Gelegenheit zum Austausch.

Hier in der Lutherstadt Wittenberg sind wir gar nicht weit entfernt von meiner Heimatstadt Dessau. Und hier in der Nähe, in der Auenlandschaft der Elbe, liegt auch das Gartenreich Dessau-Wörlitz. Seine wunderschönen Parkanlagen sind im 18. Jahrhundert als erster Landschaftsgarten in Europa nach englischem Vorbild entstanden. Zu Recht gehören sie inzwischen zum UNESCO-Weltkultur- und Naturerbe.

"Die Welt als Garten" – das ist das Titelthema Ihrer Jahrestagung. Damit verbindet sich der Wille, den Garten so zu gestalten, dass all seine Bewohnerinnen und Bewohner auch künftig gut darin leben können. Als Umweltministerin bin ich überzeugt: Das gelingt nur, wenn wir die Natur stärken – damit sie uns schützen kann.

Denn die von uns Menschen verursachte globale Dreifachkrise – Klimakrise, Artenaussterben und Verschmutzungskrise – stellt auch die Stadt- und Landschaftsplanung vor große Herausforderungen.

Naturschutz und Städtebau müssen in dieser Dreifachkrise Verbündete sein – auch das ist meine feste Überzeugung. Darauf will ich näher eingehen und drei zentrale Vorhaben der Bundesregierung kurz vorstellen, die das verdeutlichen: das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, die Klimaanpassungsstrategie und die Nationale Wasserstrategie.

Dem Naturschutz ist das Garten-Denken von jeher immanent. Es beruht auf der Erkenntnis, dass die Natur dem Menschen anvertraut ist, der verantwortlich und achtsam mit ihr umgeht. Und es verdeutlicht die kulturelle Dimension des Naturschutzes.

Zugleich ist das Garten-Denken ein prägendes Element des Planens und Bauens. Städtebau hat eine starke soziale und ökologische Dimension. Nach dem Baugesetzbuch soll die Bauleitplanung eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.

Die Bauleitplanung soll Klimaschutz und Klimaanpassung fördern. Sie soll das Ortsbild und das Landschaftsbild baukulturell erhalten. Und es ist sowohl ein städtebaulicher Grundsatz wie auch Teil der Nachhaltigkeitsstrategie, sparsam und schonend mit Grund und Boden umzugehen und die Bodenversiegelung zu begrenzen.

Naturschutz und Stadtentwicklung müssen daher zusammenwirken. Sie sind wichtige Verbündete in der Bewahrung und Gestaltung unserer natürlichen Umwelt. Das Instrument der Landschaftsplanung verbindet beide Disziplinen fachlich und ist schließlich seit langem auch Bestandteil des Naturschutzrechts.

Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und Landschaftsplanung gehören daher auch zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das wir im März im Bundeskabinett auf meine Initiative hin beschlossen haben.

Das Aktionsprogramm verbindet Klimaschutz, Naturschutz und die Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise. Es wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Ökosysteme wie Moore, Wälder, Auen oder Küsten besser zu schützen, zu stärken und wiederherzustellen. Auf diese Weise können sie natürliche Klimaschützer bleiben und als Puffer gegen die Folgen der Klimakrise wirken.

In Parks, Stadtwäldern, Grüngürteln und an begrünten Straßen ist spürbar, was Pflanzen für das Stadtklima leisten: sie sorgen für bessere Luft, indem sie Schadstoffe und CO2 binden. An heißen Sommertagen spenden sie Schatten und sorgen durch Verdunstung für zusätzliche Kühlung. Stadtnatur ist Lebens- und Rückzugsraum für viele Tier- und Pflanzenarten.

Zu den Maßnahmen des Aktionsprogramms für die Stadtnatur gehört, Flächen zu entsiegeln, bestehende Grünflächen naturnah umzugestalten und Stadtbäume zu pflanzen. Ich setze dabei auf eine enge Einbindung der Akteure vor Ort, um Maßnahmen passgenau zu gestalten.

Bis 2026 stehen für das Aktionsprogramm vier Milliarden Euro bereit – ein Quantensprung für den Naturschutz.

Um unsere gewohnte Lebensqualität zu erhalten und unsere Gesellschaft zu schützen, müssen wir Vorsorge treffen. Das hat uns der diesjährige Sommer mit Hitzerekorden, Waldbränden und Überschwemmungen erneut überdeutlich gezeigt. Im Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz verabschiedet.

Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen. Aktuell erarbeitet mein Ministerium gemeinsam mit allen Bundesressorts erste Zielentwürfe. Träger öffentlicher Aufgaben werden verpflichtet, Maßnahmen der Klimaanpassung in ihre Planungen und Entscheidungen zu integrieren. Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen. Gerade läuft außerdem ein Online-Beteiligungsprozess für Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Klimaanpassung.

Entscheidend ergänzt wird der Rahmen für die Klimaanpassung in der Stadt- und Landschaftsplanung durch die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung. Sie enthält Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit und bildet die Grundlage für Konzepte und Maßnahmen einer wassersensiblen Stadtentwicklung – Stichwort: "Schwammstadt".

Kommunen und Länder sollen bei allen Planungen Wasserbelange systematisch mitdenken. Das gilt für Bauvorhaben ebenso wie für die Gestaltung der städtischen Infrastruktur. So löst zum Beispiel ein heftiger Starkregen in der Stadt heute oft Überschwemmungen aus. Das soll künftig verhindert werden. Flächen, die größere Mengen Wasser aufnehmen und speichern können, müssen wir besonders schützen.

Diese Ziele zu erreichen bedeutet auch: Städte werden lebenswerter, weil es dort weniger Beton und Asphalt und dafür viel mehr Grün geben wird. Landschaften werden attraktiver, weil gesunde und naturnahe Wälder und Flüsse für einen hohen Erholungswert sorgen.

Bei all diesen Maßnahmen bleibt die Eindämmung des Flächenverbrauchs eines der wichtigsten umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung. Die Anforderungen an den Wohnungsbau und der Ausbau der erneuerbaren Energien stellen dieses Ziel im Übrigen nicht in Frage. Es wird entscheidend darauf ankommen, Flächenreserven im Bestand baulich sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig urbanes Grün zu entwickeln, zu vernetzen und aufzuwerten.

Stadt- und Landesplanerinnen und -planer müssen sich zwangsläufig mit den ökologischen Krisen auseinandersetzen, vor denen wir alle stehen. Sie tragen eine große Verantwortung, zur Bewältigung der Krisen beizutragen und die Folgen der Klimakrise für Menschen und Umwelt abzufedern.

Ich kann nur sehr begrüßen, dass Sie sich dieser Verantwortung stellen. So geht es aus der Berliner Erklärung hervor, die Sie als Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung im September 2022 beschlossen haben.

Jetzt freue mich auf unsere Diskussion. Vielen Dank.

06.10.2023 | Rede Naturschutz

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