EU-Umweltministerrat in Luxemburg am 15. Oktober 1996 - Rat wird sich für weitere Reduzierung der Abgasemissionen von Pkw und die Verbesserung der Kraftstoffqualität einsetzen

15.10.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 116/96 S
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Heute findet unter irischer Präsidentschaft der erste EU-Ministerrat (Umwelt) in Luxemburg statt. Der Rat wird politische Orientierungsdebatten über das sogenannte Auto-öl-Programm, die EU-Abfallstrategie sowie die Richtlinien betreffend Gentechnik und Trinkwasser führen.

Auto-Öl-Programm

Die Kommission hat im Juni dieses Jahres auf der Grundlage des Auto-Öl-Programms Vorschläge zu den künftigen Anforderungen an das Abgasverhalten von Pkw und an die Kraftstoffqualität vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag für das Abgasverhalten sieht eine zweistufige Herabsetzung der bestehenden Grenzwerte von Pkw mit Benzin - (Kohlenmonoxide von 2,7 auf 1,0 g/km; Kohlenwasserstoffe von 0,341 auf 0,10 g/km; Stickstoffoxide von 0,252 auf 0,08 g/km) und Dieselmotor (Kohlenmonoxide von 1,6 bis 0,5 g/km; Kohlenwasserstoffe und Stickstoffoxide von 0,71 auf 0,30 g/km - Summengrenzwert; Stickstoffoxide von 0,63 auf 0,25 g/km; Partikel von 0,08 auf 0,025 g/km) bis zum Jahre 2005 vor. Dabei werden die Werte für das Jahr 2000 (Euro 3) als verbindliche Grenzwerte definiert und eine weitere Reduzierung ab dem Jahr 2005 (Euro 4) zunächst ausschließlich als Grundlage für eine mögliche mitgliedstaatliche steuerliche Förderung festgelegt. Die endgültigen Grenzwerte für Euro 4 sollen erst auf der Grundlage eines Auto-öl-Programms II bis spätestens 31.12.1998 festgelegt werden.

Neben den neuen Grenzwerten enthält der Kommissionsvorschlag auch Verschärfungen und Ergänzungen für das Abgasprüfverfahren, wie z. B.:

  • Einführung eines "On-Board-Diagnose-Systems" zur Erkennung, Anzeige und Speicherung von Fehlern an emissionsrelevanten Bauteilen.
  • Möglichkeit zur Durchführung einer "Feldüberwachung" bei aus dem Verkehr entnommenen Fahrzeugen; bisher sind bei allen Pkw nur regelmäßige Abgasuntersuchungen vorgesehen.
  • Einbeziehung des Startvorgangs und Verkürzung des Leerlaufanteils im Testzyklus; das bisherige Prüfverfahren sieht eine Abgasmessung bei Stadt-, überland- und Autobahnfahrten erst nach einer 40 Sekunden langen Leerlaufphase und einer Prüftemperatur von 20 Grad Celsius vor; das Abgasverhalten in der Startphase wird bislang nicht berücksichtigt.

Die Vorschläge der Kommission über die Kraftstoffqualitäten sehen vor, daß der Benzol- und Aromatengehalt im Benzin bis zum Jahr 2000 die Grenzwerte von 2,0 bzw. 45 Vol.% nicht übersteigt. Für Schwefel wird ein Grenzwert von 200 ppm bei Benzin und 350 ppm bei Diesel fixiert; für Polyaromaten sind 11 Vol.% vorgesehen. Bis zum 31.12.1998 ist die Kommission verpflichtet, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Kraftstoffqualität vorzulegen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel:
"Ich begrüße es außerordentlich, daß der Umweltministerrat erstmals öffentlich eine Aussprache über ein umweltpolitisch brisantes Thema, wie das Auto-öl-Programm der Kommission, führt. Hier hat die Europäische Union die einmalige Chance, Transparenz auch im Bereich der Umweltpolitik zu dokumentieren. Wir können den Bürgern unmittelbar klarmachen, daß der Zielkonflikt zwischen Auto und Umwelt durch fortschrittliche europäische Automobiltechnik gelöst werden kann. Die vorgelegten Kommissionsvorschläge für das Abgasverhalten von Pkw und die Kraftstoffqualität weisen insoweit bereits in die richtige Richtung. Allerdings dürften in den weiteren Beratungen noch gewisse Anpassungen erforderlich sein. So sollten im Rahmen des Abgasprüfverfahrens zusätzliche Tests bei tiefen Temperaturen vorgesehen werden, weil nur so sichergestellt werden kann, daß die Katalysatoren auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen wirksam sind. Bei der Verbesserung der Kraftstoffqualität ist für das krebsgefährdende Benzol ein Grenzwert von 1 Vol.% vorzusehen und für die weitere Reduzierung des Schwefelgehalts im Kraftstoff sollten die Grenzwerte für 2005 schon jetzt festgelegt werden, damit sowohl die Auto- als auch die Mineralölindustrie klare Vorgaben haben, an denen sie sich orientieren können."

Vorschlag für eine änderung der Richtlinie über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen

Der Umweltministerrat wird eine Orientierungsdebatte über die änderung der Gentechnik-Richtlinie 90/219/EWG führen. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Kommission als Beitrag zur Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren im Bereich der Gentechnik. Eine Herabstufung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt ist mit der Novellierung nicht verbunden. Der Vorschlag sieht lediglich eine Anpassung der Verwaltungsverfahren und der Vorschriften für die Anmeldung an das tatsächliche Risikopotential der Tätigkeiten vor.

Die wirklich ungefährlichen Anwendungen genetisch veränderter Mikroorganismen machen rund 80 Prozent aller Anwendungen aus. Für sie würde nunmehr ein Anzeigeverfahren ausreichen. Gentechnische Anwendungen, bei denen lediglich ein vernachlässigbares Risiko (Gefahren-klasse 1) oder geringes Risiko (Gefahrenklasse 2) besteht, sollen nur notifiziert werden, z. B. Herstellung von Humaninsulin. Bei Anwendungen im Rahmen der Gefahrenklasse 2 kann dabei spätestens nach 45 Tagen mit der Anwendung begonnen werden, wenn die zuständige Behörde keine Einwendungen hat.

Bei den weniger häufigen Anwendungen mit mäßigen und hohen Risiken (Gefahrenklasse 3 und 4) sollen dagegen behördliche Genehmigungen erforderlich sein, z. B. bei Arbeiten mit hochinfektiösen Krankheitserregern oder Viren (HIV).

Weitere Tagesordnungspunkte

Der Rat wird ferner eine Orientierungsaussprache führen über die EU-Abfallstrategie und die änderung der Trinkwasser-Richtlinie:

Die Bundesregierung begrüßt die Kommissionsmitteilung über eine EU-Abfallstrategie im Grundsatz. Die Mitteilung sieht eine gemeinschaftsweite Anwendung der Produzentenverantwortung vor und betont die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft mit dem primären Ziel der Abfallvermeidung. Weiterhin kündigt die Kommission Vorschläge für einheitliche Standards und Definitionen im Abfallbereich an; hierzu gehört eine Klärung der bisher schwierigen Abgrenzung der Definitionen von Abfällen zur Beseitigung und zur thermischen/stofflichen Verwertung.

Der Kommissionsvorschlag zur änderung der Trinkwasser-Richtlinie sieht eine Streichung des Summengrenzwertes für Pflanzenschutzmittel (derzeit 0,5 µg/l) sowie eine einzelfallbezogene überprüfung der Grenzwerte für die einzelnen Pflanzenschutzmittel (derzeit 0,1 µg/l) vor. Aus deutscher Sicht ist dieser Vorschlag problematisch und muß noch eingehend geprüft werden.

15.10.1996 | Pressemitteilung 116/96 S | Verkehr
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