Bundeskabinett nimmt Gesetzentwurf zur Ratifizierung des 2. Schwefelprotokolls an

19.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 14/97 S
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Schwefelemissionen werden in ganz Europa weiter gesenkt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Vertragsgesetzes für ein Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Economic Commission for Europe/ ECE) über die weitere Verringerung von Schwefelemissionen angenommen. In dem Protokoll übernehmen die Vertragsparteien in länderspezifisch unterschiedlichem Umfang die völkerrechtliche Verpflichtung, ihre Schwefelemissionen zu reduzieren. Deutschland muß danach seine Schwefelemissionen um 83 Prozent bis 2000 und um 87 Prozent bis 2005 gegenüber dem Niveau von 1980 zurückführen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die länderspezifischen Reduzierungsverpflichtungen des Protokolls gelten für 28 europäische Staaten sowie für Kanada. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird dazu führen, daß die durch Schwefel verursachten schädlichen Säureeinträge in weiten Teilen Europas auf ein für die Natur akzeptables Maß zurückgeführt werden. Von dieser Entwicklung wird Deutschland besonders profitieren. Aufgrund seiner geographischen Lage in der Mitte Europas werden nach Deutschland viele Schadstoffe aus den Nachbarstaaten verfrachtet. Deshalb kann die Bundesrepublik nicht aus eigener Kraft die Säureeinträge auf ein erträgliches Niveau reduzieren. Erschwerend für Deutschland kommt hinzu, daß viele unserer Böden eine geringe Kapazität zur Abpufferung der Säureeinträge haben. Aus diesem Grunde hat sich die Bundesregierung nachdrücklich für die Aushandlung dieses 2. Schwefelprotokolls eingesetzt und dafür geworben, daß der bei uns erreichte Stand der Technik bei der Rauchgasentschwefelung auch von unseren östlichen und westlichen Nachbarn zur Anwendung gebracht werden wird."

Das Schwefelprotokoll der sogenannten zweiten Generation verschärft die Verpflichtungen des ersten Protokolls über die Verringerung der Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses vom 8. Juli 1995. Die länderspezifischen Schwefelreduktionen sind dabei so berechnet, daß langfristig die Einhaltung sogenannter "kritischer Belastungswerte" erreicht wird. Die kritischen Belastungswerte sind Werte, unterhalb derer signifikante schädliche Wirkungen auf die Umwelt nicht mehr auftreten. Das 1. Schwefelprotokoll verpflichtete die Unterzeichnerstaaten, ihre Schwefelemissionen im Zeitraum von 1980 bis 1994 um 30 Prozent zu senken. Deutschland erreichte in diesem Zeitraum einen Rückgang von 7,5 Millionen auf 3,2 Millionen Tonnen. Das entspricht ungefähr einer 60 %-Reduzierung.

Das zweite Schwefelprotokoll wurde am 14. Juni 1994 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Völkerrechtlich tritt es erst nach der 16. Ratifikation in Kraft. Bisher haben fünf Staaten das Protokoll in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland werden die Reduzierungsverpflichtungen des zweiten Schwefelprotokolls insbesondere durch die Anforderungen der Großfeuerungsanlagenverordnung, die Schwefelreduzierung im Brennstoff sowie die Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs erfüllt, voraussichtlich sogar übertroffen.

Das Schwefelprotokoll der zweiten Generation ist ein weiterer Mosaikstein zur Konkretisierung des Genfer Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979. Das Genfer Übereinkommen umfaßt mit seinen Vertragsstaaten den gesamten europäischen Bereich, einschließlich der mittel- und osteuropäischen Staaten sowie der Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Es war eines der ersten multilateralen Abkommen, das über die Blockgrenzen hinweg zu einer Zusammenarbeit auf dem Umweltsektor geführt hat. Auf der Grundlage des Genfer Luftreinhalteübereinkommens wurden im Laufe der achtziger und neunziger Jahre fünf Protokolle gezeichnet, die zu erheblichen Reduktionen von Stickstoff-, Schwefeldioxidemissionen sowie flüchtigen organischen Verbindungen führten. Mit den Vorbereitungen zweier neuer Protokolle über Schwermetalle und persistent organische Verbindungen (Persistent Organic Pollutants/POP) sollen erstmals Regelungen im Bereich von Spurenstoffen erfaßt werden. Bei Schwermetallen sind hauptsächlich Blei, Cadmium und Quecksilber im Gespräch, bei den POP wird eine Liste von 14 bis 16 Stoffen aus dem Bereich der Pestizide, chemischer Produkte sowie Nebenprodukte und Kontaminenten diskutiert.

19.02.1997 | Pressemitteilung 14/97 S | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1448
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