Erneute Bundesweisung an Hessen zum Kernkraftwerk Biblis

07.03.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 20/97 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Beantragte sicherheitstechnische Verbesserungen zügig genehmigen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesumweltministerium erteilte heute dem hessischen Umweltministerium eine umfassende bundesaufsichtliche Weisung zum Kernkraftwerk Biblis. Danach darf die Landesbehörde den von ihr zum Block A beabsichtigen Genehmigungswiderruf zur Einstellung des Betriebs nicht erlassen und hat in Verwaltungsgerichtsverfahren die Positionen des Bundesumweltministeriums zu übernehmen. Darüber hinaus sind bereits erteilte Bescheide zur Entsorgungsvorsorge binnen einer Woche zurückzunehmen.

Das Bundesumweltministerium hatte bereits am 24. Februar 1997 zwei umfangreiche sicherheits-technische Stellungnahmen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) dem hessischen Umweltministerium übermittelt und mitgeteilt, daß sich die Bundesaufsicht die Schlußfolgerungen und Bewertungen der GRS zu eigen mache.

Das Bundesumweltministerium legte in der Weisung unter Bezug auf die fachlichen Stellungnahmen der GRS ausführlich dar, daß sich aus keinem der vom Land angeführten Aspekte eine erhebliche Gefährdung beim Betrieb der Anlage ergeben könne und daß auch nicht aus formellen Gründen die Genehmigungen für das Kernkraftwerk Biblis aufzuheben seien. Zur Entsorgungsvorsorge wurde festgestellt, daß das Land Hessen mit seinen nachträglichen Auflagen von Mitte Februar 1997weit über die nach wie vor geltenden Entsorgungsvorsorgegrundsätze hinausgehe. Das Land dürfe nicht mit einer Regelung zu einem einzelnen Kernkraftwerk den bundes-einheitlichen Vollzug in Frage stellen.

Zusammen mit der Weisung wurde das hessische Umweltministerium erneut nachdrücklich aufgefordert, die vom Betreiber beantragten Genehmigungen zur sicherheitstechnischen Verbesserung des Kernkraftwerks zügig zu bearbeiten und zu bescheiden. Dies ist auch möglich, weil die Behauptungen der hessischen Behörde, die sicherheitstechnischen Verbesserungen könnten auf absehbare Zeit gar nicht genehmigt werden, nicht zutreffen. Weder Brandschutz- noch Erdbebenaspekte stehen entgegen, im Gegenteil führen Nachrüstmaßnahmen gerade zu Sicherheitsverbesserungen auf diesen Gebieten. Die mit dem seit 1989 beantragten Notstandssystem verfolgten Verbesserungen können in wesentlich kürzerer Zeit erreicht werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Für die Bundesaufsicht ist der Betrieb des Kernkraftwerks Biblis A auf der Grundlage der erneuten umfassenden Prüfungen nach wie vor verantwortbar. Frau Nimsch sollte jetzt endlich die seit Jahren beantragten sicherheitstechnischen Verbesserungen zügig genehmigen. Es darf nicht sein, daß durch gezielte Verfahrensverzögerungen das Unterbleiben von Sicherheitsverbesserungen bewußt in Kauf genommen wird."

07.03.1997 | Pressemitteilung 20/97 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1438
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