Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft - Ein wichtiger Baustein des deutschen Klimaschutzprogramms

04.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 11/97 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Wirtschaft teilen mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Wirtschaft teilen mit:

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema "Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung deutscher Wirtschafts- und Industrieverbände zum Klimaschutz" hat die Bundesregierung unterstrichen, daß sie die Selbstverpflichtung der Wirtschaft für einen wirksamen Ansatz zur Klimavorsorge hält. Die "Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" bezieht derzeit 19 verschiedene Wirtschaftsverbände ein. Damit werden mehr als 70 Prozent des Endenergieverbrauchs der deutschen Industrie und 99 Prozent der von der öffentlichen Stromversorgung bereitgestellten Elektrizität erfaßt. Es handelt sich um die weltweit umfassendste freiwillige Zusage der Wirtschaft zur Klimavorsorge. Auch deshalb wird die weitere Entwicklung auf internationaler Ebene aufmerksam verfolgt und als beispielhaft bewertet. In ihrer Antwort macht die Bundesregierung deutlich, daß sie die Umsetzung der "Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" als einen Prozeß versteht, in dem kontinuierliche Überprüfungen stattfinden und Anpassungen bzw. Verbesserungen möglich sind.

Entgegen häufig zu hörenden Meinungsäußerungen hat die Bundesregierung weder auf den Einsatz ordnungsrechtlicher Maßnahmen verzichtet, noch ist sie der Auffassung, daß die Einführung einer EU-weiten CO2-/Energiesteuer überflüssig wäre. Sie macht es vielmehr von den Ergebnissen des Monitoringkonzeptes abhängig, ob derartige Maßnahmen zurückgestellt werden bzw. die im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung erzielten CO2-Minderungen auf eine EU-weite CO2-/Energiesteuer angerechnet werden können. Ein erster umfassender Monitoringbericht wird im Spätsommer 1997 vorgelegt und veröffentlicht werden.

Die Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge eröffnet einen interessanten, bislang nicht beschrittenen Weg, um auf der Grundlage des Kooperationsprinzips einen wirksamen Beitrag der deutschen Wirtschaft zum Klimaschutz zu leisten. Entscheidend ist dabei, daß bei der Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung die besonderen Anstrengungen deutlich werden, die die deutsche Wirtschaft zugesagt hat. Dieses Instrument wird nur dann Bestand haben, wenn verläßlich im Rahmen des mit der Wirtschaft abgestimmten Monitoringsystems nachgewiesen wird, daß deutlich mehr als nur "business as usual" geschieht. Die mit den einzelnen Erklärungen gegebenen Zusagen zur Minderung der spezifischen und absoluten CO2-Emissionen müssen erfüllt werden. Es wird Aufgabe weiterer Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Wirtschaft sein, die am 10.3.1995 und am 27.3.1996 gegebenen Zusagen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Denkbar ist beispielsweise eine Verknüpfung der Selbstverpflichtungserklärungen zur Klimavorsorge mit dem Instrument "Joint Implementation". Es wird sich im Rahmen des Monitoringkonzeptes relativ kurzfristig herausstellen, daß eine solche Politik sowohl ökologisch wirksam als auch ökonomisch effizient gestaltet werden kann.

Seit 1990 hat die Bundesregierung ein anspruchsvolles Klimaschutzprogramm erarbeitet, das Schritt für Schritt umgesetzt wird. Dieses Programm richtet sich sowohl auf die privaten Haushalte, die Kleinverbraucher, die Industrie, den Verkehr und die Energiewirtschaft. Ziel der Bundesregierung ist es, die energiebedingten CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Die Bundesrepublik Deutschland gehört damit zu den ersten Ländern weltweit, die ein umfassendes Klimaschutzprogramm umsetzen. Weltweit gibt es keinen anderen Staat, der sich selbst ein ähnlich weitgehendes Ziel gesetzt hat.

Im einzelnen setzt das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sowohl auf ordnungsrechtliche Anforderungen wie z. B. die Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung oder die Wärmeschutz-Verordnung, auf ökonomische Instrumente wie z. B. die Mineralölsteuerpräferenz für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und auf flankierende Maßnahmen wie Information und Beratung sowie Aus- und Fortbildung. Im Bereich der Industrie und der Energiewirtschaft hat die deutsche Wirtschaft sich selbst verpflichtet, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um ihre spezifischen CO2-Emissionen bzw. den spezifischen Energieverbrauch bis zum Jahre 2005 (Basis 1990) um 20 Prozent zu reduzieren. Über die Zusage zur spezifischen CO2-Minderung hinaus haben 12 Wirtschaftsverbände der Bundesregierung im Rahmen ihrer Einzelerklärung zugesagt, bis zum Jahre 2005 insgesamt 170 Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich zu reduzieren. Diese Zusage wird im Rahmen eines zwischen Wirtschaft und Bundesregierung vereinbarten Monitoringsystems durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, als externer Prüfer verifiziert.

04.02.1997 | Pressemitteilung 11/97 S | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1405
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