Zug mit radioaktivem Abfall aus Kernkraftwerk Emsland an deutsch-französischer Grenze entgleist

04.02.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 010/97 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Keine radioaktive Strahlung ausgetreten - Sicherheit der Transportbehälter gewährleistet

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit.

Heute entgleiste um 6.32 Uhr ein Zug mit drei Behältern mit bestrahlten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Emsland beim Grenzübergang Perl-Apach an der ersten Weiche auf französischem Hoheitsgebiet. Bei den Behältern handelt es sich um den britischen Typ EXCELLOX 6. Die abgebrannten Brennelemente sollen zur Wiederaufarbeitunganlage in Sellafield gebracht werden. Bei dem Unfall wurde keine Radioaktivität freigesetzt. Dies hätte selbst im Falle eines Umstürzens der Behälter nicht erfolgen können. Die Ursache für den Unfall ist noch nicht bekannt. Nach einer ersten Bewertung des Bundesgrenzschutzes ist er jedoch nicht auf eine Einwirkung Dritter zurückzuführen.

Die Sicherheit der Transportbehälter

Grundlage für die Transportsicherheit sind die "Empfehlungen der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe". Diese Empfehlungen sind weltweit in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt worden, z.B. den deutschen Gefahrgutverordnungen. Der jetzt verwendete britische Transportbehälter ist sowohl in Deutschland als auch in Frankreich nach diesen Empfehlungen zugelassen. Zur Beförderung größerer Mengen radioaktiven Materials mit hohem Aktivitätsinventar (z.B. abgebrannte Brennelemente) werden sogenannte Typ-B-Behälter verwendet, die unfallsicher sind. Diese Behälter müssen selbst bei schwersten Handhabungs- und Transportunfällen den dabei auftretenden mechanischen und thermischen Belastungen widerstehen, ohne daß ihre Sicherheitsfunktion wesentlich beeinträchtigt wird. Vor der amtlichen Zulassung eines Behältertyps werden umfangreiche Tests durchgeführt. Dazu gehören ein Fall aus neun Metern Höhe auf ein unnachgiebiges Betonfundament mit Stahlplatte und ein halbstündiges, den Behälter vollständig umhüllendes Feuer bei einer Temperatur von mindestens 800 Grad. Wegen der geforderten Unnachgiebigkeit des Betonfundaments sind die mechanischen Belastungen beim Falltest erheblich größer als bei realen Verkehrsunfällen. Die Wärmebelastung des Behälters ist bei dem Feuertest ebenfalls größer als bei realen Schadensfeuern.

Für die Überprüfung und Zulassung dieser Behälter ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. In einer weiteren Reihe von Versuchen sind Unfälle simuliert worden: So wurden in der Forschungsanlage SANDIA in den USA die Aufprallfolgen eines Zuges sowie eines LKW's beladen mit Transportbehältern bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h gegen einen Betonwall getestet. In England ließ man einen Zug mit 160 km/h auf einen auf den Gleisen liegenden Transportbehälter prallen. Zu einer Freisetzung von radioaktivem Material wäre es in keinem der Fälle gekommen.

Statistik

In Deutschland wurden in den Jahren von 1973 bis 1995 insgesamt 1.500 Transporte mit ca. 5000 Tonnen Schwermetall (Kernbrennstoffen) durchgeführt. Der überwiegende Transportanteil führte zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich bzw. nach Großbritannien. Im Durchschnitt werden in Deutschland im Jahr 60 - 80 Transporte durchgeführt, ohne daß es bisher zu schwerwiegenden Ereignissen gekommen wäre.

04.02.1997 | Pressemitteilung 010/97 S | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1404
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.