5. Tagung der VN-Kommission für Umwelt und Entwicklung vom 08. bis 25. April 1997 in New York

08.04.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 28/97 S
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: CSD-Sitzung ist eines der letzten Vorbereitungstreffen 76 Tage vor der Sondergeneralversammlung in New York - Kritische Bestandsaufnahme und substantielle Fortschritte für den Rio-Folgeprozeß notwendig

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

"Der heute beginnenden 5. CSD-Sitzung messe ich große Bedeutung für die Vorbereitung der VN-Sondergeneralversammlung im Juni bei. Leider konnte die Aufbruchstimmung von Rio nur teilweise in konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung umgesetzt werden. Ich erwarte deshalb eine kritische Bestandsaufnahme. Die jetzt vorzubereitenden Schlußdokumente müssen darüber hinaus substantielle Fortschritte für den Rio-Folgeprozeß beinhalten. Das informelle Umweltministertreffen der Industrie- und Entwicklungsländer in Dresden hat hierfür gute Grundlagen geschaffen." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute anläßlich der 5. Tagung der CSD, die vom 08. bis 25. April 1997 in New York stattfindet.

Fünf Jahre nach der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro werden vom 23. bis 27. Juni 1997 die Staats- und Regierungschefs, darunter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, zu einer Sondergeneralversammlung der VN nach New York kommen, um die Umsetzung der Rio-Ergebnisse zu überprüfen und dem Folgeprozeß neue Dynamik zu verleihen. Im Vorfeld der Sondergeneralversammlung finden eine Reihe von Vorbereitungstreffen statt. Hierzu gehörte auch das dreitägige informelle Umweltministertreffen von 19 Industrie- und Entwicklungsländern in Dresden (21. - 23.03.1997) unter Vorsitz von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel. In gemeinsamen Schlußfolgerungen wurden dort Prioritäten für die Sondergeneralversammlung festgelegt, die sich weitgehend mit den deutschen Vorstellungen decken. Es ist beabsichtigt, diese Forderungen auch auf der 5. CSD-Tagung zu erörtern. Hierzu gehören u.a.:

  • Die Erarbeitung eines globalen Aktionsplans zum Schutz des Wassers im Rahmen der CSD. Der Wasserverbrauch hat sich weltweit von 1950 bis 1994 nahezu versechsfacht, wobei die Landwirtschaft mit etwa 70 Prozent der größte Verbraucher ist. Nach einer Prognose der UN-Ernährungs- und Agrarorganisation FAO werden die nutzbaren Wasservorräte der Erde bis zum Jahr 2000 im Vergleich zu 1940 um drei Viertel in Asien, um zwei Drittel in Afrika und um ein Drittel in Europa sinken. Schon heute leben rund zwei Milliarden Menschen ohne sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen. Als Folge davon erkranken jährlich etwa 250 Millionen Menschen durch verunreinigtes Trinkwasser, rund fünf Millionen sterben an den Folgen. Der vorsorgende Schutz der Gewässer und die Sicherstellung der Versorgung der Menschen mit Trink- und Brauchwasser in ausreichender Menge und guter Qualität müssen daher stärker als bisher ins Zentrum der Umwelt-, Gesundheits- und Entwicklungspolitik aller Staaten gerückt werden.
  • Die Forderung der Europäischen Union nach einer globalen Waldkonvention für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder. Die Mehrheit der südamerikanischen und afrikanischen Länder fordern vor einer Entscheidung über Konventionsverhandlungen demgegenüber zunächst weitere Informationen über Ziel und Inhalte eines möglichen Übereinkommens. Dabei wird die Frage einer etwaigen Konvention teilweise mit einer Regelung der Finanzierungsprobleme zugunsten der Einführung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung verbunden. Andere Staaten sprechen sich deutlich gegen eine Waldkonvention aus.
  • Die Forderung nach einer Dekade (2000 - 2010) nachhaltiger Energiepolitik, denn ohne sparsameren und rationelleren Energieeinsatz und insbesondere die deutliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien ist nachhaltige Entwicklung nicht machbar.
  • Die Förderung von globalen Leitlinien für einen umweltgerechten Verkehr durch die Kommission für nachhaltige Entwicklung, die weltweite Einführung bleifreien Benzins, die Reduktion von Abgasemissionen sowie die Einführung einer Flugbenzinsteuer für den gewerblichen Flugverkehr. Der Flugverkehr wird sich in den nächsten 15 bis 20 Jahren weltweit verdoppeln.
  • Die Aushandlung von Richtlinien für eine nachhaltige Tourismusentwicklung. Anfang März 1997 wurde in Berlin von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel eine Ministerkonferenz zum Thema "Biologische Vielfalt und nachhaltiger Tourismus" durchgeführt. Die Teilnehmer dieser Konferenz fordern in der sogenannten Berliner Deklaration, daß die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur biologischen Vielfalt Richtlinien oder Regeln für eine nachhaltige Tourismusentwicklung erarbeitet. Durch den wachsenden Tourismusstrom hat Europa beispielsweise zwischen 1900 und 1990 43 Prozent seiner Küstendünen verloren, wobei Italien mit 80 Prozent am stärksten betroffen ist, gefolgt von Spanien und Frankreich mit je 75 Prozent. Allein im nordwestlichen Mittelmeerraum sind bisher 2200 km2 für die Unterbringung von Touristen (Hotels, Ferienanlagen) in Anspruch genommen worden. Hinzu kommt etwa die doppelte Fläche für die erforderliche Infrastruktur.
  • Ausweisung eines weltweiten Netzes von Schutzgebieten im Rahmen der Konvention über biologische Vielfalt. Bei der Schutzgebietsausweisung sollen in einem ersten Schritt sogenannte "Hot Spots" benannt werden, in denen die Gefährdung der biologischen Vielfalt besonders hoch ist. Im Zuge der Verhandlungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt wurde es bisher vor allem von den Entwicklungsländern abgelehnt, Listen solcher Hot Spots zu formulieren und in das Abkommen aufzunehmen, weil die Entwicklungsländer souverän über die Nutzung ihrer Landesflächen entscheiden wollen.
  • Die schnelle Umsetzung der Konvention für Wüstenbildung. Auf der im September 1997 stattfindenden ersten Vertragsstaatenkonferenz in Rom wird Deutschland sich für die Ansiedlung des Ständigen Sekretariats der Konvention in Bonn einsetzen.

Im Hinblick auf die 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention vom 01. - 10. Dezember 1997 in Kyoto muß von der Sondergeneralversammlung ein klares politisches Signal ausgehen, damit die laufenden Verhandlungen in Kyoto mit einem anspruchsvollen Protokoll abgeschlossen werden können. Die EU fordert eine Reduktion von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid um insgesamt 15 Prozent. Ein Verhandlungsvorschlag der EU für eine Zwischen-

etappe, das Jahr 2005, soll im Umweltministerrat im Juni 1997 festgelegt werden. Deutschland wird sich dafür einsetzen, daß die EU mindestens für eine 10 Prozent-Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2005 eintritt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es ist dringend erforderlich, daß auch die anderen Industrieländer endlich Zahlen für Reduktionsziele vorlegen, damit wir in der nächsten Verhandlungsrunde für ein Klimaschutzprotokoll konkrete Positionen erörtern können. Bisher hat nur die EU entsprechende Vorarbeiten geleistet. Es macht keinen Sinn, jetzt schon über einzelne Modalitäten der Umsetzung von Protokollverpflichtungen zu verhandeln, solange diese konkreten Vorschläge nicht auf dem Tisch liegen. Deshalb halte ich auch den von den USA vorgelegten Vorschlag, handelbare Zertifikate als Instrument zur Umsetzung der Protokollverpflichtungen vorzusehen, derzeit noch nicht für zielführend."

08.04.1997 | Pressemitteilung 28/97 S | Internationales
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