Bundesrat stimmt Altautoverordnung zu

16.05.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 38/97 S
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Weg für umweltgerechte Altautoentsorgung frei

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung im November letzten Jahres beschlossenen Entwurf einer Altautoverordnung unter Maßgaben zugestimmt. Die Konzeption der Bundesregierung, bestehend aus der Freiwilligen Selbstverpflichtung der beteiligten Wirtschaftskreise vom 21. Februar 1996 und der erforderlichen Rahmenverordnung, wurde gebilligt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel:"Mit dem heutigen Beschluß des Bundesrates sind nunmehr die Weichen für eine dauerhaft umweltgerechte Altautoentsorgung gestellt. Durch das Konzept der Bundesregierung werden insbesondere eine Steigerung der Verwertung von Abfällen aus der Altautoentsorgung von heute rund 75 Gewichtsprozent auf 95 Gewichtsprozent bis zum Jahr 2015 initiiert und zugleich die Menge von derzeit jährlich rund 500.000 Tonnen problematischer Shredderabfälle, die immer noch abgelagert wird, schrittweise gesenkt. Die vorgesehenen Regelungen schaffen den Rahmen, in dem die Automobilindustrie und die darüber hinaus beteiligten Wirtschaftskreise nunmehr zügig das von ihnen zugesagte flächendeckende Rücknahme- und Verwertungssystem zu errichten haben. Es gilt unter Beweis zu stellen, daß durch freiwillige Maßnahmen die ökologischen Ziele auf der Grundlage der Altautoverordnung realisiert werden."

Mit der Altautoverordnung werden künftig die Altautoentsorgung auf eine ökologisch anspruchs-volle Basis gestellt, neue Instrumente der Kontrolle und Lenkung von Abfallströmen angewandt und den mittelständisch organisierten Verwertungsbetrieben ein verläßlicher Wettbewerbsrahmen gegeben.

In der Verordnung werden insbesondere festgelegt:

  • die grundsätzliche Pflicht des Letzthalters zur Vorlage eines Verwertungsnachweises bei endgültiger Stillegung des Altautos;
  • Pflichten zur Überlassung von Altautos und Restkarossen (vorbehandelte Altautos) an umweltgerecht arbeitende Betriebe, die durch qualifizierte Sachverständige geprüft und anerkannt sind;
  • Mindestanforderungen an Lagerung, Behandlung und Verwertung von Altautos und Restkarossen;
  • Qualifizierung der Sachverständigen durch bestimmte Zulassungsverfahren (Akkreditierung, öffentliche Bestellung).

Der Bundesrat hat eine Reihe von redaktionellen Änderungen und Klarstellungen beschlossen, die vom Bundesumweltministerium unterstützt werden. So wurde u.a. der Anforderungskatalog an die Behandlung und Verwertung von Altautos ergänzt.

Die Verordnung soll 9 Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Über die umweltpolitischen Ziele hinaus verfolgt das Konzept der Bundesregierung auch die Förderung des Wettbewerbs und schafft dadurch für alle Marktbeteiligten eine verläßliche Grundlage für Investitionsentscheidungen. Zugleich wird die mittelständische Entsorgungswirtschaft gestärkt. Derzeit sind etwa 1000 bis 2000 Betriebe in der Altautorecyclingbranche tätig, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen bzw. ohne großen Aufwand erfüllen können. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, rund 15.000 Arbeitsplätze in der Branche zu schaffen bzw. zu sichern. Mit der Altautoverordnung wird Abfallvermeidung und -verwertung in diesem Bereich weiter vorangebracht und die Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verstärkt eingefordert. Ich bin zuversichtlich, daß nunmehr die Verordnung auch im Kabinett und im Bundestag ohne weitere Änderungen gebilligt wird, so daß die Verkündung noch im Sommer erfolgen kann."

16.05.1997 | Pressemitteilung 38/97 S | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM1373
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