Unabhängige Sachverständigenkommission übergibt Entwurf eines einheitlichen Umweltgesetzbuches

09.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 047/97
Thema: Wirtschaft · Produkte · Ressourcen · Tourismus
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Wirksamer Umweltschutz durch fortschrittliches Umweltrecht

Wirksamer Umweltschutz durch fortschrittliches Umweltrecht

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat heute in Bonn vom Vorsitzenden der "Unab-hängigen Sachverständigenkommission Umweltgesetzbuch" den Entwurf eines einheitlichen Umweltgesetzbuches mit Begründung entgegengenommen.

Bundesumweltministerin Dr. Merkel: "Die Arbeiten der Sachverständigenkommission verdienen Respekt und Anerkennung. Es ist eine bemerkenswerte Leistung, daß es der Sachverständigenkommission gelungen ist, die bestehenden umweltrechtlichen Regelungen nicht nur zusammenzufassen und zu strukturieren, sondern gleichzeitig auch den aus ihrer Sicht erforderlichen Modernisierungsbedarf zu formulieren. Der heute vorgelegte Entwurf eines Umweltgesetzbuches wird zentrale Grundlage einer intensiven und kritischen Prüfung und Diskussion sein, wie Inhalt und Struktur eines künftigen Umweltgesetzbuches aussehen können. Der Kommissionsentwurf sollte daneben Grundlage unserer Überlegungen sein, wie die bestehende Umsetzungspflicht der IVU-Richtlinie sowie der UVP-Änderungsricht-linie erfüllt werden kann."

Ein Umweltgesetzbuch ist nach den Worten von Bundesministerin Dr. Merkel besser als die Novellierung einzelner Umweltgesetze geeignet, zu einer Stärkung des Umweltschutzes zu führen. Es liege auf der Hand, daß der fach- und medienübergreifende Charakter des Schutzgutes Umwelt in der Rechtsordnung seine Entsprechung finden muß. Notwendig sei daher auch im Umweltrecht eine ganzheitliche Betrachtungsweise. Ein Umweltgesetzbuch biete hierfür die optimale Rechtsform.

Gleichzeitig könne ein Umweltgesetzbuch im internationalen und supranationalen Rahmen Modellcharakter haben und dadurch insbesondere für die Rechtsetzung der EG vereinheitlichend wirken. Eine Kodifikation des Umweltrechts in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch sei schließlich geeignet, die normative Kraft und Innovationsfähigkeit des Umweltrechts insgesamt zu verbessern und damit den Stellenwert der Umweltpolitik weiter zu bestärken, betonte Bundesministerin Dr. Merkel.

Bundesumweltministerin Dr. Merkel: "Das Projekt Umweltgesetzbuch verstehe ich als langfristige Herausforderung für alle Beteiligten. Wir werden jetzt den Kommissionsentwurf prüfen. Mein Ziel ist es, Schritt für Schritt die Arbeiten an einem einheitlichen und umfassenden Umweltgesetzbuch voranzubringen. Die Sachverständigenkommission hat mir ihre Vorstellungen eines Gesamtwerkes Umweltgesetzbuch heute übergeben. Ich lade alle Beteiligten dazu ein, sich bei der Diskussion um ein Umweltgesetzbuch aktiv einzubringen."

UGB-Entwurf der Sachverständigenkommission

Der Entwurf der Sachverständigenkommission faßt das derzeit aus vielen Einzelgesetzen bestehende deutsche Umweltrecht in seinen zentralen Punkten in ein einziges Umweltgesetzbuch zusammen. Durch die Kodifikation in einem solchen einheitlichen Gesetzbuch werden die bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften harmonisiert, vereinfacht und weiterentwickelt. Hierdurch läßt sich nicht nur eine bessere Übersichtlichkeit und Handhabbarkeit des Umweltrechts in der Praxis erreichen. Gleichzeitig wird damit auch der vielfach geäußerten Kritik an der Zersplitterung des bestehenden Rechts sowie der Vielzahl von Normen Rechnung getragen und ein wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung und Deregulierung des deutschen Umweltrechts geleistet.

Der Entwurf der Sachverständigenkommission gliedert sich in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Im Allgemeinen Teil werden die übergreifenden und allgemeinen Rechtsgrundsätze des Umweltrechts zusammengefaßt und sozusagen vor die Klammer gezogen. Der Besondere Teil gliedert sich in Kapitel, die spezielle Regelungen zu einzelnen Umweltmedien und Umwelteinwirkungen enthalten. Die Sachverständigenkommission hat den Inhalt und Aufbau ihres Entwurfes in ihrer Presseerklärung näher erläutert.

Hintergrund zur Sachverständigenkommission:

Die Sachverständigenkommission wurde im Juli 1992 vom damaligen Bundesumweltminister Prof. Klaus Töpfer eingesetzt. Sie erhielt den Auftrag, bis Ende 1997 den Entwurf eines einheitlichen Umweltgesetzbuches zu erarbeiten. Der Sachverständigenkommission gehören acht herausragende Umweltexperten aus unterschiedlichen Bereichen an, die auf den Gebieten des Umweltrechts über große praktische Erfahrungen verfügen. Die Kommission war bei ihren Arbeiten unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Vorsitzender ist der langjährige Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes a.D., Professor Dr. Horst Sendler. Weitere Mitglieder sind:

Prof. Dr. Manfred Bulling, Rechtsanwalt, Regierungspräsident a.D.

Dr. Günther Gaentzsch, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

Prof. Dr. Hubert-Peter Johann, Direktor und Umweltbeauftragter des Mannesmann-Konzerns

Prof. Dr. Michael Kloepfer, Universitätsprofessor Berlin

Dr. Rüdiger Schweikl, berufsmäßiger Stadtrat und Umweltschutzreferent a.D. von München, Rechtsanwalt

Dr. Dieter Sellner, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Umweltrechtsausschusses des deutschen Anwaltvereins

Prof. Dr. Gerd Winter, Universitätsprofessor Bremen

Aufgabe der Sachverständigenkommission war es, das gesamte, über viele Einzelgesetze verstreute Umweltrecht der Bundesrepublik Deutschland in einem einheitlichen Gesetzbuch zusammenzuführen. Das Ergebnis dieser Arbeiten wurde heute von der Sachverständigenkommission an Frau Bundesministerin Dr. Angela Merkel übergeben.

09.09.1997 | Pressemitteilung 047/97 | Wirtschaft · Produkte · Ressourcen · Tourismus
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