Bundesumweltministerium erteilt den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erneut Weisungen in Endlagerfragen

09.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 78/97 S
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Bundesumweltministerin Dr. Merkel hat heute das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) angewiesen, den Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz auf Planfeststellung des Endlagervorhabens Schachtanlage Konrad als Endlager für nicht wesentlich wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle nicht wegen angeblich fehlender Planrechtfertigung abzulehnen. Ebenso wurde das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt angewiesen, den zur Optimierung des laufenden Einlagerungsbetriebes geplanten Versturz von Abfallfässern bis 1.100 kg in dem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht weiter zu blockieren.

I. Weisung zum Schacht Konrad

Die Bundesregierung sieht - anders als das Niedersächsische Umweltministerium - angesichts der in Deutschland vorhandenen etwa 60.000 m3 konditionierten und mehr als 30.000 m3 unkonditionierten radioaktiven Abfälle einen konkreten Bedarf für das Endlager Konrad. Der Bund hat nach dem Atomgesetz Endlager einzurichten. Im Endlager Konrad können etwa 95 Volumenprozent des in den kommenden Jahrzehnten insgesamt in Deutschland erwarteten Aufkommens von einigen hunderttausend Kubikmetern radioaktiver Abfälle sicher endgelagert werden. Die von der niedersächsischen Umweltministerin vorgeschlagene langfristige Zwischenlagerung dieser großen Abfallmengen ist nicht sinnvoll. Sie widerspricht auch den von der Niedersächsischen Landesregierung mitgetragenen Beschluß der Staatssekretäre von Bund und Ländern, die gering wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle durch frühestmögliche Endlagerung zu beseitigen, den Zubau weiterer Zwischenlager auf das unumgängliche Maß zu beschränken und die Einrichtung und Inbetriebnahme eines Endlagers vom Typ Konrad mit hoher Priorität voranzutreiben. Eine langfristige Zwischenlagerung würde nicht dem international anerkannten Grundsatz gerecht, Endlagermöglichkeiten im Hinblick auf die Verantwortbarkeit der Kernenergienutzung zügig bereitzustellen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Der Plan zur Errichtung und zum Betrieb eines Endlagers für radioaktive Abfälle in der Schachtanlage Konrad ist gerechtfertigt. Frau Griefahn darf den Planfeststellungsantrag nicht wegen angeblich fehlenden Bedarfs ablehnen. Ich gehe davon aus, daß das Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage der weit fortgeschrittenen Arbeiten an einem Bescheidentwurf vom NMU bald abgeschlossen werden kann.

II. Weisung zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Im ERAM werden Abfälle in der Stapel- und Versturztechnik endgelagert. Für den Versturz stehen z.Zt. zwei Hohlräume zur Verfügung, in die bereits früher schwerere Abfälle als die jetzt geplanten Abfallfässer verstürzt wurden. Sachsen-Anhalt hat in der Vergangenheit die zweimalige Erhöhung von Abfallmassen in den Endlagerungsbedingungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz nicht kritisiert. Das sachsen-anhaltinische Umweltministerium behauptet jetzt aber, daß durch den Versturz von Abfallfässern über 400 kg die Standsicherheit in den Einlagerungsbereichen gefährdet sei und macht darüber hinaus weitere sicherheitstechnische Bedenken geltend.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel begründete ihre heute vom Bundeskabinett gebilligte Entscheidung insbesondere damit, daß die von Sachsen-Anhalt vorgebrachten sicherheitstechnischen Bedenken nicht haltbar seien. Der Versturz dieser Abfallfässer sei von der 1986 erteilten Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager bereits abgedeckt bzw. stelle keine, wie von Sachsen-Anhalt behauptet, wesentliche planfeststellungsbedürftige Änderung dar. Die Standsicherheit des Endlagers und der betroffenen Versturzkammern, aber auch der Hohlräume darüber und darunter sei für die nächsten Jahrzehnte gegeben. Dies ergebe sich aus einer Untersuchung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 1996.

III. Hintergrund zum Planfeststellungsverfahren Schacht Konrad

Nachdem das Bundesumweltministerium in den vergangenen Jahren mehrfach der niedersächsischen Umweltministerin wegen rechtswidriger Verfahrensverzögerungen bundesaufsichtliche Weisungen erteilen mußte, hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt einen immerhin 900 Seiten umfassenden Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses übergeben. Der Entwurf enthält zwar zu einigen Sachpunkten Auffassungsunterschiede, läßt aber im großen und ganzen die Genehmigungsfähigkeit des Antrages erkennen.

09.09.1997 | Pressemitteilung 78/97 S | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM1227
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