Periodische Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke vereinheitlicht

01.09.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 73/97 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Bundesumweltministerium erläßt Leitfäden

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Die periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken wird künftig nach bundeseinheitlichen Regeln durchgeführt. Das Bundesumweltministerium hat heute den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder entsprechende Leitfäden übermittelt und gebeten, diese ab sofort anzuwenden. Die Prüfungen umfassen eine Analyse des Sicherheitsstatus der Anlage, eine probabilistische Sicherheitsanalyse und eine Analyse der Vorkehrungen gegen kriminelle Anschläge. Sie sollen nicht länger als zwei Jahre dauern. Erarbeitet wurden die Leitfäden von einem Arbeitskreis des Länderausschusses Atomkernenergie mit Unterstützung des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es geht darum, die Sicherheit der älter werdenden Kernkraftwerke ganzheitlich auf den Prüfstand zu stellen. Unabhängig von der ständigen staatlichen Aufsicht müssen die Betreiber der Kernkraftwerke in angemessenen Abständen immer wieder Rechenschaft darüber ablegen, wie es um das Sicherheitsniveau ihrer Kernkraftwerke bestellt ist. Ich halte es daher im Einklang mit der Mehrzahl der Länder für wichtig, die ständige Aufsicht um eine nach bundeseinheitlichen Regeln durchgeführte sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung zu ergänzen. Dies erlaubt nicht nur anlagenübergreifende Auswertungen in Deutschland sondern dient auch der internationalen Überprüfung, wie sie in der Nuklearen Sicherheitskonvention gefordert wird."

1989 hatte das Bundesumweltministerium gestützt auf eine Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission die Länder aufgefordert, alle 10 Jahre eine das gesamte Kernkraftwerk umfassende Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Inzwischen haben die Betreiber diese Prüfung in einer Reihe von Kernkraftwerken durchgeführt und sicherheitstechnische Verbesserungen vorgenommen. Diese Erfahrungen sind in die vom Arbeitskreis des Länderausschusses Atomkernenergie erarbeiteten Leitfäden eingeflossen.

Kernkraftwerke unterliegen in Deutschland während der Errichtung, des Betriebes und der Stillegung einer strengen staatlichen Aufsicht. Zustand und Betriebsweise werden ständig auf Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden und den behördlichen Anordnungen überwacht. Praktisch erfolgt die Aufsicht durch angekündigte und unangekündigte Betriebsbegehungen, die Kernreaktor-Fernüberwachung rund um die Uhr und die Auswertung der täglichen, monatlichen und jährlichen Betriebsberichte sowie die Einschaltung von Gutachtern.

Besondere Schwerpunkte der staatlichen Aufsicht bilden die Jahresrevision sowie besondere Vorkommnisse in dem beaufsichtigten Kernkraftwerk und gravierende Vorkommnisse in anderen Kernkraftwerken. Während der Jahresrevision sind vor allem Brennelementwechsel, Instandhaltung der Komponenten, Änderungen der Anlage und der Strahlenschutz des Personals zu beaufsichtigen sowie Inspektionsbefunde zu beurteilen. Schließlich sind die Voraussetzungen für das Wiederanfahren der Anlage zu klären. Besondere Vorkommnisse sind nach einem umfassenden Katalog meldepflichtig. Dabei hängt die Meldefrist (von "sofort" bis "innerhalb fünf Arbeitstagen") von der Bedeutung des Ereignisses ab.

Die ständigen Überprüfungen im Rahmen der staatlichen Aufsicht über den Betrieb von Kernkraftwerken werden durch die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) ergänzt. Auf der Grundlage des Ist-Zustandes der Anlage und des fortschreitenden Standes von Wissenschaft und Technik wird alle 10 Jahre eine ganzheitliche Sicherheitsbilanz gezogen. Die PSÜ umfaßt neben der Analyse des Sicherheitsstatus und der Anlagensicherung (Schutz gegen kriminelle Anschläge) insbesondere eine probabilistische Sicherheitsanalyse. Dabei wird die Ausgewogenheit und Angemessenheit des Sicherheitskonzeptes der Gesamtanlage mit probabilistischen Methoden überprüft (Risikoanalyse). Als Folge dieser Prüfungen werden gegebenenfalls weitere Sicherheitsverbesserungen vorgenommen.

01.09.1997 | Pressemitteilung 73/97 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1107
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