Zum unbeabsichtigten Rücktransport eines unbestrahlten Brennelementes aus den USA nach Greifswald

19.11.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 137/96 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Die Energiewerke Nord (EWN) GmbH hatten an 14. November 1996 dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Bundesumweltministerium in Form einer Anzeige gemäß § 80 Strahlenschutzverordnung mitgeteilt, daß von ihnen ein unbestrahltes Brennelement in einem aus den USA zurückgelieferten Transportbehälter gefunden wurde.

Der Transportbehälter war im Mai zusammen mit vier anderen, beladen mit insgesamt 180 unbestrahlten Brennelementen, auf dem Seeweg in die USA abtransportiert worden. Der in den
Brennelementen enthaltene Kernbrennstoff soll in den USA weiterverwertet werden. Für weitere Transporte wurden die Transportbehälter auf dem Luftwege nach Deutschland zurückgebracht.

Die Meldung an EURATOM, die den ordnungsgemäßen Versand der unbestrahlten Brennelemente überwacht hatte, erging unmittelbar vom Betreiber.

Bei diesem Vorfall handelte es sich um eine ungenehmigte Beförderung und Einfuhr von Kernbrennstoffen. Die zuständigen Bundes- und Landesbehörden haben umgehend mit der Sachstandsaufklärung begonnen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Fehlverhalten allein vom Absender in den USA zu verantworten. Deshalb hat die US Nuclear Regulatory Commission (NRC) am 13. November 1996 veranlaßt, daß eine Untersuchungskommission den Vorgang vor Ort umfassend aufklärt.

Das Bundesumweltministerium teilt die Bewertung der NRC, daß eine Gefährdung bei dem unbeabsichtigten Rücktransport des unbestrahlten, schwach angereicherten Uran-Brennelementes nicht vorlag.


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19.11.1996 | Pressemitteilung 137/96 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1015
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