Merkel: Weltweites Verbot der Abfallverbrennung auf See beschlossen

08.11.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 129/96 S
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Vom 28. Oktober bis 08. November 1996 verhandelten 59 Länder in London die Novelle des London-übereinkommens aus dem Jahre 1972. Damit wird die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen neugeregelt. Die weltweiten Erfordernisse des Meeresumweltschutzes sind jetzt im übereinkommen verankert.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "In den Verhandlungen konnte sich Deutschland mit der Forderung nach dem generellen Verbot der Abfallverbrennung auf See durchsetzen. Hierdurch wurde die Praxis der Abfallverbrennung auf See, die Deutschland bereits 1989 eingestellt hat, weltweit beendet. Mit der neuen Struktur des übereinkommens sind die Voraussetzungen für zukünftige Fortschritte im Meeresumweltschutz geschaffen worden. Ich begrüße das weltweite Verbot der Abfallverbrennung auf See als einen weiteren Schritt zur Harmonisierung von Umweltstandards. Die Bundesregierung wird nun zügig die Zeichnung und das Ratifizierungsverfahren des Protokolls in die Wege leiten. "

Auch bei der Einbringung von Abfällen in die See (Dumping) konnten Verbesserungen erreicht werden. Das bisherige Verbot des Einbringens von Industrieabfällen konnte auf ein generelles Verbot ausgedehnt werden. Ausnahmen bestehen zwar noch nicht für die Zukunft, aber nur für bestimmte Abfälle, die einer vorherigen Prüfung unterzogen werden müssen. Dabei müssen insbesondere die landseitigen Entsorgungsalternativen berücksichtigt werden.

Nach deutschem Recht darf bereits jetzt nur noch Baggergut aus Häfen, Fahrrinnen und dem Mündungsbereich von Flüssen eingebracht werden.


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08.11.1996 | Pressemitteilung 129/96 S | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM1011
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