Entscheidung beim EU-Umweltrat zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

22.06.2023
Steffi Lemke in der Nahaufnahme
Der EU-Umweltrat hat in Luxemburg seine Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur beschlossen, auch bekannt als Nature Restoration Law.

Der EU-Umweltrat hat in Luxemburg seine Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur beschlossen, auch bekannt als Nature Restoration Law. Mit einer gemeinsamen Position der EU-Mitgliedstaaten zu "Restore Nature" wird die EU-Ratspräsidentschaft in die Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament gehen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat im EU-Umweltrat die Position der Bundesregierung vertreten, für den Verordnungsentwurf gestimmt und erklärt:

"Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Wir müssen die Natur stärken und schützen, damit sie uns schützt und unsere Lebensgrundlagen erhält. Mit der ambitionierten Verordnung der Kommission zur Wiederherstellung der Natur können wir heute die Weichen neu stellen: damit unsere Gewässer sauber und unsere Wälder gesund werden und damit Landschaften und Biotope die Chance erhalten, sich wieder zu erholen. Es ist enorm wichtig, dass der Umweltrat heute mit einem klaren positiven Votum dafür gesorgt hat, dass dieses so bedeutende Dossier nun Rückenwind für die weiteren Verhandlungen des Europäischen Parlaments gibt. Der Umweltrat der Europäischen Union hat ein deutliches Signal zur Wiederherstellung der Natur gegeben. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten hat in einer allgemeinen Ausrichtung den Vorschlag der Europäischen Kommission für das Nature Restoration Law angenommen. Das ist ein entscheidender Schritt, um in Europa intakte Natur zu erhalten und wiederherzustellen.“

Die Verordnung wird einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise und ihre Folgen und gegen das Artenaussterben leisten.

So enthält sie zum Beispiel eine Pestizidverordnung, die den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent reduzieren soll, und zum anderen die "Wiederherstellungsverordnung". Ihr Ziel ist, 20 Prozent der Ökosysteme in Europa bis 2030 zu renaturieren. So will die EU-Kommission auch Europas Verpflichtungen aus der Biodiversitätskonferenz 2022 in Montreal erfüllen.

Deutschland und Europa haben sich dazu verpflichtet, die Ziele des Montrealer Biodiversitätsabkommen umzusetzen. Die Wiederherstellungsverordnung der EU-Kommission ist ein zentrales Element, um dieser internationalen Verpflichtung nachzukommen. Sie ist auch ein wichtiger Bestandteil für den European Green Deal und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. In Deutschland gehen wir mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz voran und werden bis 2026 vier Milliarden Euro in konkrete Wiederherstellungsmaßnahmen und in Anreize für klimafreundliche und naturverträgliche Bewirtschaftungsformen investieren.

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Natürlicher Klimaschutz

Natur stärken – Klima schützen

22.06.2023 | Meldung Naturschutz

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