Flüchtige organische Verbindungen

3D-Molekülmodell

Was ist das Problem?

Flüchtige organische Verbindungen, für die sich die englische Abkürzung VOC (Volatile Organic Compounds) eingebürgert hat, sind in jeder Wohnung zu finden (siehe auch Ergebnisse der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit). Es handelt sich um eine Vielzahl synthetischer und natürlicher Stoffe, die bereits bei Zimmertemperatur aus verschiedenen Materialien und Produkten der Innenausstattung und des täglichen Bedarfs ausgasen, zum Beispiel:

  • kettenförmige Kohlenwasserstoffe, wie Alkane oder Alkene, die als "Fettlöser" eingesetzt werden und in manchen Haushaltsprodukten enthalten sein können
  • aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Toluol und Xylole, die in einigen Klebstoffen, Lacken und frischen Druckerzeugnissen als Lösemittel vorkommen
  • Terpene aus Holzverkleidungen, aus Bio-Farben oder Waschmitteln und Reinigungsmitteln und manchen Kosmetika

Flüchtige organische Verbindungen werden meist nach ihrem Siedebereich in VVOC (Very Volatile Organic Compounds; Beispiel: Formaldehyd), VOC (Volatile Organic Compounds; Beispiel: Benzol) und SVOC (Semi-Volatile Organic Compounds; Beispiel: Weichmacher) eingeteilt. Je höher der Siedebereich ist, desto langsamer werden sie in die Raumluft abgegeben. Ihre Konzentrationen werden zwar niedriger, die Verbindungen sind aber über einen längeren Zeitraum nachweisbar. Bauprodukte sind eine wichtige Quelle für Innenraumbelastungen.

Auf der Grundlage der europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und den Vorschriften des deutschen Bauproduktengesetzes durften bestimmte Bauprodukte, zu denen beispielsweise Gips-Karton-Platten und Spanplatten, Bodenbeläge, Putze und Wandfarben gehören, bisher nur dann verwendet werden, wenn von ihnen keine gesundheitlichen Risiken ausgehen. Der 1997 gegründete Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hatte zu diesem Zweck Vorgaben zur Messung und Bewertung der Emissionen flüchtiger und schwerflüchtiger organischer Verbindungen erarbeitet, das so genannte AgBB-Schema.

Das AgBB-Schema war Bestandteil der Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, die dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als Beurteilungsgrundlage für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen diente.

Zugelassene Produkte trugen das Übereinstimmungszeichen. An dem zusätzlichen Hinweis "Emissionsgeprüft nach DIBt-Grundsätzen" war zu erkennen, dass eine Untersuchung nach dem AgBB-Schema erfolgt ist. Vergleichbare Vorgaben oder Prüfungen gab es auf europäischer Ebene bisher nicht.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben auf Vorschlag der Europäischen Kommission am 9. März 2011 eine neue Verordnung (EU) Nummer 305/2011 (EU-BauPVO) zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten erlassen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in den bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt einen Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen diese Verordnung Nummer 305/2011 (BauPVO) gesehen. Zukünftig wird es deshalb keine solchen Zulassungen mehr geben.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission sollen Bauprodukte dann allein mit dem CE-Zeichen auch auf dem nationalen Markt in Deutschland verwendbar sein, ohne dass die im CE-Zeichen nicht geregelten Eigenschaften des Gesundheitsschutzes, das heißt des Gehaltes und der Freisetzung gefährlicher Stoffe (zum Beispiel VOC), national geprüft werden dürften. Für Deutschland würde dies eine erhebliche Verschlechterung des gegenwärtigen und über Jahre mit Mühe eingeführten Schutzniveaus für Bauprodukte im Hinblick auf mögliche gesundheitsbedenkliche Emissionen bedeuten.

Auf europäischer Ebene treibt das Umweltbundesamt deshalb die Einführung und die Harmonisierung von Bewertungsmethoden für Bauprodukte voran, um ein europaweit einheitliches, hohes Schutzniveau der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Ausgasungen aus Bauprodukten zu erzielen.

Gesundheitliche Störungen

Höhere VOC-Konzentrationen führen schon nach kurzer Zeit zu Geruchsempfindungen oder Reizungen der Augen sowie der Schleimhaut von Nase und Rachen oder zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Müdigkeit. Bei geringen VOC-Konzentrationen ist die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos schwierig. Meistens ist eine Zuordnung von Beschwerden zu bestimmten chemischen Verbindungen nicht möglich.

Schwarze Wohnungen

Nach Renovierungsarbeiten kann manchmal das Phänomen Schwarze Wohnungen beobachtet werden: An Zimmerdecken und Zimmerwänden haben sich schwarze schmierige Beläge abgelagert. Das hängt mit der Emission von SVOC, das sind schwer flüchtige organische Verbindungen, in die Raumluft zusammen. Zu den SVOC gehören zum Beispiel Weichmacher, die in Lacken, Dispersionswandfarben, Vinyltapeten und in PVC-Fußbodenbelägen sowie Fußbodenklebern enthalten sein können. Die schwarzen Beläge sind vor allem ein ästhetisches Problem, eine akute Gesundheitsgefahr besteht nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht. Vorübergehende Reizungen beim Einatmen sind aber möglich. Abwaschen oder Überstreichen hilft nicht, die Ursache muss beseitigt werden.

Was kann ich selbst tun?

  • Sollen neue Möbel oder Wandfarben, Lacke, Tapeten, Raufaser, Bodenbeläge und so weiter gekauft werden, Produkte mit dem Blauen Engel oder der Euro-Margerite auswählen
  • Richtig Lüften und Heizen
Stand: 06.04.2023

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