chance.natur – Bundesförderung Naturschutz

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"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Seit 1979 unterstützt die Bundesregierung über das Förderprogramm den Erhalt von Landschaftsteilen, die von ihrem Typ und ihrer Naturausstattung her bundesweit besonders bedeutsam und schützenswert sind. Es werden herausragende großflächige Gebiete gefördert, denen aus nationaler Sicht eine besondere Bedeutung für den Naturschutz zukommt. Bei dem Programm handelt es sich um einen der größten Fördertitel für den Naturschutz in Deutschland. Es hat einen jährlichen Etat von derzeit 15 Millionen Euro. Insgesamt wurden seit 1979 über 500 Millionen Euro Bundesmittel für 88 Projekte bereitgestellt (Stand Februar 2023). Dadurch konnte auf einer Fläche von über 4.300 Quadratkilometer zum Erhalt der Landschafts- und Artenvielfalt Deutschlands beigetragen werden. Das entspricht rund einem Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik. Im Durchschnitt sind die geförderten Projekte rund 4.600 Hektar groß.

Förderkriterien

Förderfähige Projekte werden anhand der Kriterien "Repräsentanz", "Großflächigkeit", "Naturnähe", "Gefährdung" und "Beispielhaftigkeit" ausgewählt. Beispielhaft muss nicht nur die naturschutzfachliche Qualität des Gebietes, sondern auch Planung, Organisation, Management und die rechtlichen Festsetzungen der Schutzmaßnahmen sein.

Fördermaßnahmen

Die Bundesmittel werden für Maßnahmen bereitgestellt, die zur dauerhaften Sicherung der ausgewählten Gebiete beitragen. Förderfähig sind die Erarbeitung eines naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsplans einschließlich sozio-ökonomischer Untersuchungen und externer Moderation, der Ankauf von Flächen, Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen, Maßnahmen des Biotopmanagements wie die Wiedervernässungen von Feuchtwiesen und Mooren oder die Entbuschung von Magerrasen, Informationsmaßnahmen und Erfolgskontrollen sowie Personal- und Sachkosten der Projektverwaltung.

Projektfinanzierung

Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 75 Prozent der Projektausgaben. Der Projektträger erbringt regelmäßig mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist vom jeweiligen Bundesland aufzubringen.

Förderdauer

Planung und Umsetzung erfolgen in zwei eigenständigen Projekten. In einem ersten Projekt, dass in der Regel einen Zeitraum von bis zu drei Jahren umfasst, wird ein detaillierter Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet, in dem die naturschutzfachlichen Leitbilder entwickelt und die Ziele und erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Daran schließt sich ein zweites Projekt mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an, in dem die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden.

Projektträger

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland können Träger der Projekte sein. Der Träger muss fachlich, personell und finanziell in der Lage sein, die Projekte qualifiziert umzusetzen und nach Abschluss der Bundesförderung fortzuführen. Über die Förderung der Projekte entscheidet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die fachliche und haushaltsrechtliche Ausführung wurde dem Bundesamt für Naturschutz übertragen. Projektvorschläge können jederzeit beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht werden.

Stand: 05.05.2020

Wege zum Dialog

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