Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland"

Fluss und Ufer mit vereinzelten Bäumen

Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" beschlossen. Damit wird die Bundesregierung verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen investieren und neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung setzen.

Die Formulierung "Blaues Band" ist angelehnt an das "Grüne Band". Das Grüne Band, der ehemalige deutsch-deutsche Grenzstreifen, bildet mittlerweile einen wertvollen Biotopverbund durch Deutschland.

Ziel des Blauen Bandes ist es, durch Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen. Unsere Flusslandschaften sollen wieder als Ganzes betrachtet, also nicht in Gewässerlauf, Ufer und Auen unterteilt werden. Damit wird die Gewässer- und Auenentwicklung in Deutschland einen neuen Qualitätsschub erhalten.

In Deutschland gibt es ein rund 2.800 Kilometer langes Netz von sogenannten Nebenwasserstraßen, das nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang für den Güterverkehr benötigt wird. Diese Fließgewässer haben aufgrund noch vorhandener naturnaher Gewässerstrukturen ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial. Aber auch im intensiv genutzten Kernnetz der Bundeswasserstraßen sollen Renaturierungsmaßnahmen als "ökologische Trittsteine" für den Biotopverbund verwirklicht werden, wenn sie mit den verkehrlichen Zielen vereinbar sind.

Für die naturnahe Entwicklung von Auen ist 2019 das Förderprogramm Auen im Rahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland gestartet. Die administrative Verwaltung hat das Bundesamt für Naturschutz übernommen. Das Förderprogramm richtet sich in erster Linie an Verbände und Vereine sowie Landkreise und Kommunen.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist als weiterer Partner im Bundesprogramm aktiv und wird in diesem Jahr mit der Umsetzung der ersten eigenen BImA-Projekten auf Bundesflächen beginnen. Die Mittel für die Projekte werden vom BMUV bereitgestellt.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) setzt als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen Projekte am Ufer und im Fluss um. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wurde im Juni 2021 der WSV eine neue Aufgabe übertragen. Sie übernimmt nun von den Ländern an Bundeswasserstraßen die hoheitliche Zuständigkeit für den wasserwirtschaftlichen Ausbau. Diese neue Aufgabe der WSV wird die Zusammenarbeit zwischen Wasserstraßen- und schifffahrts- und Naturschutzverwaltung erleichtern und wird auch zur Zielerreichung des Blauen Bandes beitragen.

Stand: 21.02.2023

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