Jury Umweltzeichen

Die Jury Umweltzeichen ist das unabhängige Beschlussgremium für die Vergabe des staatlichen deutschen Umweltzeichens "Blauer Engel". Der Jury gehören nach ihrer Geschäftsordnung bis zu 15 natürliche Personen an. Davon werden bis zu 13 Mitglieder vom Bundesumweltminister beziehungsweise der Bundesumweltministerin im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz für einen Zeitraum von drei Jahren berufen. Dies geschieht unter angemessener Berücksichtigung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie zum Beispiel Vertreterinnen und Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, des Handels und der Industrie. Zusätzlich entsenden zwei Bundesländer im turnusmäßigen Wechsel je eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Jury. In der ersten Sitzung der jeweiligen Berufungsperiode wählt die Jury aus ihrer Mitte den Jury-Vorsitz. Die Jury trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr zu turnusmäßigen Sitzungen. Zwischen den Sitzungen vertritt der Vorsitz die Jury bei Veranstaltungen und Gesprächen. Die Jury-Mitglieder sind weisungsfrei und unparteiisch, die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Aufgaben und Kompetenzen: Entwicklungen in Gang setzen.

Die Jury Umweltzeichen zeichnet Produkte und Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel aus, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich die hohen Ansprüche des Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Gebrauchstauglichkeit erfüllen.

Die Jury entscheidet über die Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden sollen sowie über die zugrunde zu legenden Vergabekriterien und Nachweise. Diese werden vom Umweltbundesamt unter Beteiligung der RAL gGmbH und interessierten Kreisen auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitet.

Stand: 20.08.2020

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