Wildereibekämpfung

Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten

Die Wilderei und der illegale Handel mit Wildtierprodukten, wie zum Beispiel Elfenbein und Nashornhorn, sind ein globales Problem. Vor allem Afrika und Asien erleben seit einigen Jahren eine zunehmende Intensivierung und Professionalisierung des illegalen Wildtierhandels. Es ist ein lukratives Geschäft, bei dem kriminelle Syndikate ähnlich wie internationale Waffen- oder Drogenhändler über Grenzen hinweg agieren und das im Umfang dem Handel mit Drogen oder Waffen nahekommt. Eine gemeinsame Studie (2016) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und von INTERPOL schätzt den reinen Gegenwert illegal gehandelter Arten auf weltweit sieben bis 23 Milliarden US-Dollar jährlich. In dieser Summe sind jedoch noch nicht die Kosten für weitere ökosystemare oder wirtschaftliche Schäden berücksichtigt, denn die Wilderei und der illegale Artenhandel bedrohen nicht nur die Existenz ungezählter gefährdeter Arten und ihrer Ökosysteme, sondern zunehmend auch die Wirtschaftsgrundlage und die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung und Staaten.

Die Anfang 2020 beginnende weltweite Corona-Pandemie hat außerdem gezeigt, dass der Handel mit Wildtieren und Wildtierprodukten auch das Risiko erhöht, dass Krankheitserreger von Tieren auf Menschen überspringen und sich im Extremfall bis hin zu Pandemien ausbreiten. Insbesondere illegale und unregulierte Wildtiermärkte, auf denen Wildtiere geschlachtet und zum Verzehr angeboten werden, können Ursachen für die Verbreitung von solchen "Zoonosen" sein. BMUV unterstützt daher zusammen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die "Internationale Allianz gegen Gesundheitsrisiken im Wildtierhandel". In der Allianz haben sich Regierungen, internationale und multilaterale Organisationen, wissenschaftliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie lokaler und indigener Gemeinschaften zusammengeschlossen. Sie wurde 2020 von BMZ und dem damaligen BMU ins Leben gerufen. Ihr internationaler Start fand während des IUCN World Conservation Congress am 6. September 2021 in Marseille statt.

Deutschland engagiert sich zudem seit dem Jahr 2015 auf Ebene der Vereinten Nationen für ein gemeinsames multilaterales Vorgehen gegen die Wilderei und illegalen Artenhandel. Die UN-Generalversammlung hat 2015 die erste Resolution gegen den illegalen Wildtierhandel beschlossen. Sie wurde zuletzt 2021 aktualisiert. Die Bund­­esregierung hat sich bereits in der Vergangenheit national und international für ein Zusatzprotokoll unter dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) mit dem Zweck der besseren Bekämpfung der kriminellen Netzwerke unter anderem im Wildtierbereich eingesetzt (zuletzt im Rahmen des Treffens der G7 2021) und plant, dies fortzuführen.

Deutschland hat seit 2014 alle wichtigen internationalen Konferenzen zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Artenhandels aktiv mitgestaltet und unterstützt ihre Ergebnisse (London 2014, Kasane/Botswana 2015, Hanoi/Vietnam 2016, London 2018, Lima/Peru (Regionalkonferenz) 2019).

Der illegale Artenhandel muss mit konkreten Maßnahmen entlang der gesamten illegalen Handelskette in den Ursprungs-, Transit- und Konsumländern bekämpft werden. Dabei werden vom BMUV Akzente in Bereichen gesetzt, in denen eine besonders hohe Wirkung zu erwarten ist und die als Schwerpunkte unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und bei internationalen Konferenzen definiert wurden: Hierzu zählen vor allem die Nachfragereduktion nach Nashornhorn und Elfenbein in asiatischen Zielländern (vor allem Vietnam, China), die Verbesserung des artenschutzrechtlichen Vollzugs und verstärkte Zusammenarbeit von asiatischen und afrikanischen Staaten, sowie die Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung konkreter Strategien wie der Nationalen Elfenbein-Aktionspläne.

Mit bis zu vier Millionen Euro pro Jahr werden vom BMUV Projekte in Afrika und Asien gefördert, um der Wilderei und dem illegalen Wildtierhandel entgegenzutreten. Die Mittel wurden erstmals im Jahr 2015 bewilligt, um den Schutz Afrikanischer Elefanten und Nashörner zu verbessern. Insgesamt gibt es afrikaweit schätzungsweise 400.000 Elefanten und 25.000 Nashörner. Durchschnittlich werden jährlich circa 17.000 Elefanten und 1000 Nashörner gewildert. Insbesondere Zentralafrika sowie das südliche und östliche Afrika sind davon betroffen. Ursache für den massiven Verlust der Bestände ist die hohe Nachfrage nach Wildtierprodukten besonders in Asien, die mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der vergangenen Jahre stetig gestiegen ist. 

Ein Elefant und ein Jungtier

Als größtes Vorhaben unterstützt das BMUV, gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführte "Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien". Die Partnerschaft wird vom BMUV mit einem Gesamtvolumen von 5,55 Millionen Euro mitfinanziert. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Wilderei entlang der gesamten illegalen Handelskette, sowohl in den afrikanischen Herkunfts- und Transitländern als auch in den überwiegend asiatischen Konsumländern, zu bekämpfen. Dazu werden Maßnahmen umgesetzt, die den Schutz der Tiere verbessern, den Strafvollzug stärken und die Nachfrage beeinflussen. 

Neben weiteren Einzelprojekten zur Wildereibekämpfung ist BMUV mit Beiträgen von über einer Million Euro seit 2011 auch einer der größten internationalen Geber für den Fonds zum Schutz des Afrikanischen Elefanten (African Elephant Fund, AEF). Über diesen durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwalteten Fonds werden Projekte zur Erhaltung der afrikanischen Elefanten sowie zur Lösung von Konflikten zwischen Menschen und Elefanten in ihren Verbreitungsländern unterstützt.  

Beispiele für Aktivitäten aus der "Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien"

Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten einzelne Aktivitäten aus der "Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien", die gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird. Sie stellen beispielhaft dar, wie der illegale Artenhandel mit konkreten Maßnahmen entlang der gesamten Handelskette in den Ursprungs-, Transit- und Konsumländern bekämpft wird.

Stärkung der Wildereiabwehr

Elefanten-, Nashorn- und Schuppentierpopulationen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara stehen seit einigen Jahren unter enormen Druck. Dies ist vor allem auf die Zerstörung und den zunehmenden Flächenverlust ihrer natürlichen Lebensräume, sowie auf die profitorientierte Wilderei zurückzuführen. Letztere ist fest in der Hand von transnational organisierten kriminellen Netzwerken. Der Schutz dieser bedrohten Arten ist daher eine globale Herausforderung, denn Wilderei bedroht die biologische Vielfalt, kann ganze Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen und gefährdet die Wirtschaftsgrundlage sowie Sicherheit betroffener Staaten und deren Bevölkerung. Gegenmaßnahmen können nur dann greifen, wenn die lokale Bevölkerung in der Umgebung von Schutzgebieten eine wirtschaftlich tragfähige Existenzgrundlage hat und vom Wildtierschutz profitiert. Um diesen komplexen Herausforderungen zu begegnen, sind Nationalparkbehörden auf Unterstützung angewiesen, um die weitläufigen Schutzgebiete ausreichend vor Wilderei zu sichern. Das BMUV unterstützt daher die Wildereiabwehr, einschließlich der Ausbildung von Wildhüterinnen und Wildhütern, und entwickelt Strategien zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Weitere Maßnahmen im Schutzgebietsmanagement, wie die gezielte Umweltbildung für jüngere Generationen, die Förderung alternativer Lebensgrundlagen sowie die Vermeidung von Mensch-Wildtier-Konflikten, sind entscheidend für eine friedliche Koexistenz.

Zur Unterstützung der Wildereiabwehr sowie zur Eindämmung des illegalen Handels zählt auch die Gründung und Ausbildung von Spürhundeeinheiten. Die Hunde werden eigens für das Auffinden von illegalen Wildtierprodukten trainiert. In Sambia und Malawi werden auf diese Weise Kontrollen im Umfeld von Schutzgebieten sowie an Grenzen, Flughäfen und anderen neuralgischen Punkten intensiviert. Durch den Einsatz der Spürhunde konnten bereits große Mengen an illegalen Produkten wie Elfenbein und Nashorn-Horn beschlagnahmt und zahlreiche Schmuggler verhaftet werden. Seit der verstärkten Präsenz der Spürhundeeinheiten ist der Wildtierschmuggel an den kontrollierten Flughäfen deutlich zurückgegangen.

Neben den unterstützten Maßnahmen zur direkten Wildereiabwehr legt das BMUV einen Fokus auf Ansätze, die das Zusammenleben von Wildtieren und lokalen Gemeinden verbessern. In Tansania und Sambia werden beispielsweise Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in der Anwendung von Abwehrmechanismen geschult, um ihre Ackerflächen vor Elefanten zu schützen. Zu diesem Zweck werden Chili-Zäune errichtet und zur Abschreckung eingesetzt. Die Elefanten mit ihrem sehr empfindlichen Geruchssinn können den scharfen Geruch von Chilis nicht ertragen und meiden die Zäune. Auf diese Weise werden sowohl die Elefanten als auch die Felder der Bauern geschützt. Neben der Reduzierung von Mensch-Wildtier-Konflikten trägt das Vorhaben damit auch zur Ernährungssicherung und indirekt zur Diversifizierung der Lebensgrundlagen bei. In Zukunft sollen weitere Maßnahmen zu ökologisch verträglichen Wirtschaftsweisen (unter anderem Imkerei, diversifizierte Landwirtschaft, Mikrofinanzsysteme) gefördert werden, um dadurch die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort nachhaltig zu sichern.

Stärkung des Rechtsvollzugs zur Eindämmung des illegalen Wildtierhandels

Eine weitere entscheidende Komponente im Kampf gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel ist die Stärkung des Rechtsvollzugs. Der transnationale illegale Wildtierhandel wird von kriminellen Syndikaten kontrolliert, bei deren Bekämpfung nationale Behörden häufig buchstäblich an ihre Grenzen stoßen. Neben der Stärkung nationaler Behörden kommt daher insbesondere der internationalen Vernetzung von Institutionen eine entscheidende Rolle zu.

Das BMUV ermöglicht die Zusammenarbeit nationaler Rechtsvollzugsbehörden unter anderem durch die Förderung des sogenannten TWIX-Systems. TWIX (Trade in Wild-life Information eXchange) ist eine Online-Plattform, auf der Beamtinnen und Beamten verschiedener Länder auf sicherem Weg ermittlungsrelevante Informationen miteinander teilen können, wodurch grenzübergreifende Zusammenarbeit entscheidend gestärkt wird. In Afrika existieren derzeit zwei regionale Plattformen für Zentralafrika (AFRICA-TWIX) und das südliche Afrika (SADC-TWIX), die bei den Regionalorganisationen COMIFAC und SADC angesiedelt sind. Durch den Informationsaustausch über die TWIX-Plattformen konnten in kurzer Zeit bereits mehrere internationale Ermittlungen angestoßen werden. Auf Grund des großen Erfolgs wird derzeit eine dritte Regionalplattform für Ostafrika aufgebaut. Zudem unterstützt eine sub-regionale Plattform die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Wildtierbehörden aus Malawi, Sambia, Mosambik und Tansania. Durch die Ausarbeitung und den Einsatz von Standardarbeitsanweisungen (SOPs) sind die Behörden nun besser in der Lage, Informationen zeitnah auszutauschen und koordinierte Aktionen durchzuführen.

Im Rahmen des kontinentübergreifenden Ansatzes zur Eindämmung des illegalen Wildtierhandels wird seit dem Verbot des offiziellen Elfenbeinhandels in China 2017 auch die Unterstützung asiatischer Rechtsvollzugsbehörden ausgeweitet, um die zunehmende Verlagerung des Handels auf Schwarzmärkte zu verhindern. In China findet diesbezüglich intensives Monitoring digitaler und physischer Märkte statt. Die so gewonnenen Daten werden mittels einer Datenanalyse-Software aufgearbeitet, die weltweit zur Bekämpfung von kriminellen Netzwerken angewandt wird. Zudem werden Schlüsselinstitutionen in China, Vietnam, Laos und Thailand in ihren Bemühungen unterstützt, den Schmuggel von Wildtieren zu unterbinden und insbesondere in ihrer Fähigkeit zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit gestärkt. Bislang wurden mehrere Hundert Beamtinnen und Beamten in ihren Fähigkeiten zur Verfolgung international organisierter Wildtierkriminalität weitergebildet. Im Rahmen eines transkontinentalen Süd-Süd-Austauschs konnten durch die Förderung des BMUV darüber hinaus afrikanische Zollbeamtinnen und -beamten an Schulungen der Zollakademie in Shanghai teilnehmen und so nicht nur ihr Wissen über illegale Handelsketten erweitern, sondern auch die direkte Kooperation und Zusammenarbeit mit ihren chinesischen Kolleginnen und Kollegen ausbauen.

Die Nachverfolgung illegaler Finanzflüsse aus dem illegalen Wildtierhandel ist im Kampf gegen die organisierte Kriminalität von hoher Relevanz. Dazu unterstützt das BMUV die Analyse von Finanztransaktionen und Erstellung von Typologien, sowie die Gründung einer neuen Unterorganisation der "United for Wildlife Financial Taskforce" in Westafrika, die den Austausch zwischen den verantwortlichen staatlichen und involvierten privaten Akteuren verbessern soll. Auch in China und Vietnam werden private Finanzinstitutionen für den Umgang mit illegalen Finanzflüssen aus der Wildtierkriminalität sensibilisiert und mit den relevanten Behörden des Rechtsvollzugs vernetzt, um die Zusammenarbeit zu stärken.

Nachfragereduktion von illegalen Wildtierprodukten

Treibende Kraft der Wilderei bei Elefanten, Nashörnern und Schuppentieren ist die hohe Nachfrage nach Elfenbein-, Nashorn- und Schuppentierprodukten der vorwiegend asiatischen Konsumentengruppen. Es ist deswegen wesentlich, neben dem Angebot an Wildtierprodukten, auch die Nachfrage langfristig zu reduzieren. Dazu bedarf es sowohl einer verbesserten Regulierung des illegalen Handels als auch einer nachhaltigen Verhaltensänderung der Konsumentinnen und Konsumenten in Asien und Afrika. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna, CITES) weist in der 2016 beschlossenen Resolution zur Nachfragereduzierung auf die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums hin. Das BMUV unterstützt die CITES-Partnerländer in der Umsetzung der Resolution durch die Bereitstellung von Leitlinien und Schulungen.

Die Gründe für den Konsum können sehr unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, Märkte und Konsummuster zu analysieren, um sie besser zu verstehen. Während in China Elfenbein beispielsweiße als Statussymbol und Luxusobjekt gehandelt wird, gibt es in Vietnam eine gesteigerte Nachfrage nach Nashornhornpulver unter anderem in der traditionellen Medizin. Asiatische Auslandsreisende sind in den letzten Jahren besonders in den Fokus gerückt, da sie sich der Problematik und der Gefahren ihres Konsums oft nicht bewusst sind und auf den teilweise unregulierten Märkten in südostasiatischen Ländern leicht illegale Produkte erwerben können. Zeitgleich ist ebenfalls ein Anstieg der Nachfrage nach u.a. Schuppentierprodukten in Afrika durch eine wachsende Anzahl an asiatischen Gemeinden zu beobachten. Verstärkt durch die Restriktionen der COVID-19-Pandemie und eine zunehmende Digitalisierung hat sich der illegale Handel mit Wildtierprodukten in den letzten Jahren verstärkt auf Online-Märkte und soziale Netzwerke verlagert. Deshalb unterstützt das BMUV eine Reihe von Maßnahmen in China und Vietnam, die sowohl das Marktmonitoring (Erfassung von Konsumtrends) und Sensibilisierungskampagnen zu Verhaltensänderung, als auch innovative digitale Ansätze, wie die Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen (soziale Netzwerke, Verkaufsplattformen et cetera), abdecken.

Produkte auf Elfenbein zum beispiel eine Buddhafigur in Hong Kong

Durch den Ausbau der internationalen Online-Austauschplattform Change Wildlife Consumers (Netzwerk für Verhaltensänderung) können sich weltweit führende Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft vernetzen und ihr Wissen über die Ansätze zu Veränderung des Verbraucherverhaltens bündeln. Die Erkenntnisse fließen aktiv in die Gestaltung aktueller Kampagnen in den asiatischen Zielländern ein, beispielsweise werden chinesische Touristinnen und Touristen durch verschiedene Kampagnen über soziale Medien und an den physischen Märkten für die Illegalität ihres Konsums sensibilisiert. In enger Zusammenarbeit mit großen Tourismusanbietern und durch die Fortbildung von Reiseführerinnen und Reiseführern wurden bislang mehrere hundert Millionen Reisende über die Auswirkungen ihres Konsumverhaltens aufgeklärt und so Verhaltensänderungen angestoßen. So ist laut einer jährlichen Studie über den Elfenbeinkonsum in China die Absicht der befragten Chinesen, in Zukunft Elfenbein zu kaufen, von 18 Prozent im Jahr 2017 auf 8 Prozent im Jahr 2020 gesunken.

In Vietnam unterstützt das BMUV zusammen mit der nationalen CITES-Behörde den Medien- und Bildungssektor. Durch die Integration der Wilderei-Thematik in das Curriculum der Akademie für Journalisten wird die Berichterstattung über den illegalen Handel mit Wildtierprodukten gestärkt und die Bevölkerung über das kriminelle Geschäft mit Nashornhorn und dessen zweifelhafte Wirkung informiert. Insgesamt konnten so bereits 1.200 Studentinnen und Studenten zur Thematik weitergebildet, 450 Artikel in den öffentlichen Diskurs getragen sowie über drei Millionen Personen erreicht werden. In Zukunft sollen die Erfahrungen auch in die Schulung von Journalistinnen und Journalisten in Laos einfließen.

Zudem konzentriert sich das BMUV auf Kooperationen mit Unternehmen aus dem Privatsektor. In China wird beispielsweise ein Zusammenschluss von über 30 Technologieunternehmen unterstützt (Coalition to End Wildlife Trafficking Online), darunter Alibaba, Baidu und Facebook, um die verschiedenen Online-Märkte gezielt zu regulieren. Bereits über 3,3 Millionen Angebote von exotischen Wildtieren konnten von den Online-Plattformen gelöscht werden. Zudem werden chinesische und vietnamesische Firmen bei der Entwicklung und Verbreitung von Verhaltenskodizes (sogenannten "Codes of Conduct") und Null-Toleranz-Regeln unterstützt, und südostasiatische Gemeinschaften in Afrika über die Auswirkungen des illegalen Wildtierhandels und die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt.

Stand: 22.06.2023

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