Naturschutz und Photovoltaik

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Der weitere Ausbau der Solarenergie stellt dafür – neben der Windenergie – eine tragende Säule dar: Nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2022), die zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getreten ist, sollen im Jahr 2030 215 Gigawatt (GW) installierte Leistung von Solaranlagen erreicht sein. Innerhalb der letzten fünf Jahre stieg die insgesamt installierte PV-Leistung von etwa 40,7 GW (2016) um 46 Prozent auf nunmehr etwa 59,4 GW (2021). in Deutschland trugen im Jahr 2021 Photovoltaikanlagen mit circa 49,3 Terawattstunden (TWh) ungefähr zu 21 Prozent der Bruttostromerzeugung bei. Etwa 70 Prozent der Photovoltaikleistung wird derzeit auf Dächern und an Fassaden erzeugt. Der Rest entfällt auf Freiflächenanlagen mit steigender Tendenz. Die Ende 2019 durch PV-Freiflächenanlagen beanspruchte Fläche beträgt insgesamt gut 30.000 Hektar (ha), davon entfallen knapp 60 Prozent auf Konversionsflächen beziehungsweise sonstige bauliche Anlagen, knapp 26 Prozent auf Ackerflächen beziehungsweise landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten und 14 Prozent auf Randstreifen an Verkehrswegen.

Naturschutzaspekte:

Die Errichtung der Module und Nebenanlagen als Freiflächenanlagen und deren Einzäunung sowie die Offenhaltung der Betriebsflächen verursachen eine Veränderung und mögliche Verdrängung der bestehenden Flächennutzung. Die erforderliche Einzäunung der Anlagen führt auch zum Verlust oder Verkleinerung von Lebensräumen. Bei einer unsachgerechten Standortwahl (zum Beispiel Nutzung von Rastvogelgebieten oder auf wertvollen Naturschutzflächen) können direkte Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt entstehen.

Beim Ausbau der Photovoltaik müssen Konkurrenzen mit anderen Flächennutzungen wie Ackerflächen, Naturschutzflächen, Siedlungsflächen, Freizeit- und Erholungsflächen vermieden werden. Denn die verdrängten ursprünglichen Nutzungen führen in der Regel an anderer Stelle zu einer Intensivierung der Flächennutzung, so dass letztlich nicht nur direkt, sondern gegebenenfalls indirekt die Raumbedürfnisse der biologischen Vielfalt beeinträchtigt werden. Vorrangig sollte die Gewinnung von Solarenergie auf Dächern und an Fassaden sowie durch Wärmepumpen oder Erdwärme erfolgen. Diese Energiearten, die Natur und Landschaft schonen, nehmen kaum zusätzliche Flächen in Anspruch. Darüber hinaus sind sie besonders verbrauchernah und können helfen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu stärken.

Daher setzt sich das Bundesumweltministerium dafür ein, dass für den Ausbau von Freiflächenanlagen Mindeststandards eingehalten werden sollen und vorrangig der Ausbau der Dachanlagen gestärkt wird. In Deutschland stehen circa 40 Millionen Gebäude mit Dächern und Fassaden zur Verfügung, die ein technisches Potenzial in der Größenordnung von 1000 Gigawatt peak (GWP) bieten. Bisher genutzt werden aber nur weniger als zehn Prozent des Dachpotenzials und weniger als ein Promille des Fassadenpotenzials. Mit der Nutzung dieser Potentiale könnte zusätzlicher Druck auf die begrenzten, freien Flächenpotentiale vermieden werden – Flächen für den Naturschutz und für Land- und Forstwirtschaft werden geschont.

Mit der unumgänglichen Erweiterung der förderfähigen Flächenkulisse von Freiflächenanlagen auf Gewässern und Moorböden sowie Agri PV im EEG 2022 zur schnellen Erreichung der Klimaschutzziele, kommen neue Herausforderungen auf weitere Ökosysteme hinzu. Wo PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, sollen Instrumente geschaffen werden, die die Naturschutzauswirkungen minimieren. Das Bundesamt für Naturschutz hat hierzu entsprechende Eckpunkte vorgelegt.

Stand: 13.02.2023

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