Fragen und Antworten zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm

Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet beschloss die Umweltministerkonferenz (UMK) in einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) unter Koordinierung des Bundes. Das Bundesumweltministerium hat daraufhin gemeinsam mit den für den Hochwasserschutz zuständigen Ländern unter Hochdruck eine Liste mit prioritären, überregional wirksamen Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet, die das Kernstück des Nationalen Hochwasserschutzprogramms bildet. Dieses Programm wurde auf der Umweltministerkonferenz in Heidelberg am 24. Oktober 2014 beschlossen. Zum ersten Mal gibt es seitdem eine bundesweite Aufstellung mit vordringlichen, überregional wirksamen Maßnahmen für den Hochwasserschutz. Der länderübergreifende Hochwasserschutz hat dadurch ein klares Gerüst erhalten. In den Gremien der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird die Maßnahmenliste des NHWSP jährlich fortgeschrieben und aktualisiert.

Das Programm sowie die Maßnahmenlisten werden auf der Internetseite der LAWA bereitgestellt:

Das Nationale Hochwasserschutzprogramm sieht Deichrückverlegungen, Projekte zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung (zum Beispiel Flutpolder) sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen vor. Es umfasst inzwischen 34 Einzel- und Verbundmaßnahmen zur Deichrückverlegung beziehungsweise Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen (DRV) und 61 Einzel- und Verbundmaßnahmen zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung (HWR) – also im wesentlichen Flutpolder – sowie 16 Einzel- und Verbundmaßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen (SSB). Die Verbundmaßnahmen bestehen jeweils aus mehreren Teilmaßnahmen, sodass sich insgesamt 243 Einzel- und Teilmaßnahmen an Donau, Elbe, Oder, Rhein und Weser ergeben.

Durch die raumgebenden Maßnahmen sollen in der Kategorie DRV knapp 33.000 Hektar Flächen für den natürlichen Hochwasserrückhalt wiedergewonnen werden und in der Kategorie HWR etwas mehr als eine Milliarde Kubikmeter neues Rückhaltevolumen geschaffen werden. Von den 169 raumgebenden Teil- und Einzelmaßnahmen des NHWSP befinden sich rund 39 Prozent in der Konzeptionsphase, 23 Prozent in der Vorplanung, 15 Prozent in der Genehmigungs- oder Vergabephase für Bau und 15 Prozent in der Bauphase. Somit befindet sich ein Großteil der Maßnahmen noch in der Konzeptions-, Planungs- oder Genehmigungsphase.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen bedürfen aufgrund ihrer Größe und Komplexität langer Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungszeiträume. In den Genehmigungsverfahren müssen verschiedene Belange und Betroffenheiten betrachtet und abgewogen werden. Dazu gehören neben naturschutzfachlichen Belangen auch der Grunderwerb und Entschädigungsregelungen. Auch bei der baulichen Umsetzung können Unwägbarkeiten verschiedenster Art auftreten, Lieferengpässe von Baumaterial und Fachkräftemangel bereiten Probleme, die Umsetzung kann überwiegend nur in abflussarmen Zeiten stattfinden. Die grundsätzlichen Herausforderungen bei überregionalen Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen auch darin, dass diese Maßnahmen für die Umsetzung große Flächen erfordern.

Die geschätzte Gesamtsumme der erforderlichen Haushaltsmittel für alle Maßnahmen beträgt rund 6,7 Milliarden Euro. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) an der Finanzierung der raumgebenden Maßnahmen des NHWSP zu 60 Prozent an den Ausgaben der Länder.

Für weitere Informationen wird auf den Bericht "10 Jahre Nationales Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) – Grundlagen und Umsetzungsstand" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) verwiesen:

FAQ Nationales Hochwasserschutzprogramm

FAQs

https://www.bmuv.de/WS3572
Stand: 02.04.2024

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