Blei in Lebensmitteln – Hintergrundinformationen

Das Schwermetall Blei gelangt überwiegend aus anthropogenen Quellen, also vom Menschen verursacht, in Lebensmittel. Für die Bevölkerung gelten Lebensmittel als eine Hauptquelle für die Aufnahme von Bleiverbindungen. Vergleichsweise hohe Bleigehalte können in Lebensmitteln wie beispielsweise Algen, Fisch und Meeresfrüchten, Innereien oder Nahrungsergänzungsmitteln vorkommen. Auch Lebensmittel wie zum Beispiel Getreideprodukte oder Gemüse können trotz vergleichsweise geringer Bleigehalte einen nennenswerten Anteil zur Bleiaufnahme beitragen, da diese viel verzehrt werden.  

Im April 2010 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten zu Blei in Lebensmitteln veröffentlicht. Bei der Auswertung von wissenschaftlichen Studien zur Giftigkeit von Blei für den Menschen fand die EFSA keine Wirkungsschwelle, unterhalb derer gesundheitliche Schädigungen für den Menschen sicher ausgeschlossen werden können. Dieses Ergebnis hat der Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der Vereinten Nationen (JECFA) im Juni 2010 bestätigt. Beide Gutachten zeigen auf, dass Menschen viel empfindlicher auf die Aufnahme von Blei reagieren als bisher angenommen. Aufgrund der neurotoxischen Wirkungen von Blei auf das sich entwickelnde Nervensystem gelten Föten, Säuglinge und Kleinkinder sowie schwangere bzw. stillende Frauen als besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppen gegenüber der Aufnahme von Bleiverbindungen.

Die Belastung von Lebensmitteln mit dem Schwermetall Blei erscheint vor dem Hintergrund dieser neuen Erkenntnisse daher heute noch weniger akzeptabel als früher. Für Stoffe, für die keine Wirkungsschwelle genannt werden kann – wie nun auch für Blei – wird bei der Festsetzung von Höchstgehalten das so genannte Minimierungsprinzip ALARA (As Low As Reasonably Achievable; so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar) angewendet. Die Höchstgehalte werden daher so festgesetzt, wie dies nach dem jeweiligen wissenschaftlichen und technologischen Stand durch optimierte Lebensmitteltechnologien beziehungsweise Herstellungsverfahren in der Praxis machbar beziehungsweise mit vernünftigen Mitteln realisiert werden kann, aber niemals höher als toxikologisch vertretbar.

Stand: 03.08.2023

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