Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Ziel der im Jahre 1994 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedeten Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist die Harmonisierung der unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung und die Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus.

Seitdem ist die Verpackungsrichtlinie mehrfach aktualisiert worden. Unter anderem wurden die Verwertungsquoten erhöht, um ein besseres Recycling von Verpackungsabfällen in Europa zu erreichen. Außerdem wurden den Mitgliedsstaaten Maßnahmen an die Hand gegeben, um den Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen zu senken. Basierend auf dieser Änderung wurde in Deutschland das Inverkehrbringen von bestimmten Kunststofftüten verboten.

Ein wichtiges Element der Verpackungsrichtlinie ist die erweiterte Herstellerverantwortung. Da Verpackungen in der Regel nur eine kurze Nutzungsdauer haben und schnell zu Abfall werden, sind die Hersteller von Verpackungen für deren Sammlung und Entsorgung zuständig und müssen auch die Kosten dafür tragen.

Stand: 20.07.2022

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