Unabhängiges Gutachten zu Stickoxid-Messung geplant

30.11.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr: 239/18
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das Bundesumweltministerium leitet eine unabhängige Begutachtung relevanter Messstellen der Länder für den Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft ein. Es soll geklärt werden, inwieweit die geltenden EU-Regeln angewendet worden sind.

Pronold: "Die Diskussion um die Messstellen ist bewusste Irreführung"

Das Bundesumweltministerium leitet eine unabhängige Begutachtung relevanter Messstellen der Länder für den Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft ein. Da die andauernde Luftbelastung mit Stickstoffdioxid in mehreren deutschen Städten nun zu Fahrverboten führen kann, wurden die dafür ausschlaggebenden Messwerte teilweise in Zweifel gezogen. Es soll nun nochmals geklärt werden, inwieweit die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität angewendet worden sind.

Florian Pronold: "Ob die Messstellen tatsächlich korrekt aufgestellt sind, wollen wir durch eine unabhängige Institution prüfen lassen – Hand in Hand mit den zuständigen Länderbehörden. Ich bin überzeugt, dass die Luftmessnetze von den Ländern kompetent und entsprechend des EU-weiten Regelwerks betreut werden. Wenn es dafür nun eines neuen Beweises bedarf, wollen wir diesen im Interesse der Öffentlichkeit gerne liefern. Sollten einzelne Messstellen wie behauptet falsch aufgestellt sein, muss dies selbstverständlich korrigiert werden. Wer glauben machen will, mit einer anderen Aufstellung der Messstellen sei das Problem zu hoher Schadstoffbelastung erledigt, führt die Öffentlichkeit in die Irre. Die Diskussion um die Messstellen lenkt von der eigentlichen Quelle der hohen Stickstoffdioxidwerte ab: der mangelhaften Abgasreinigung vieler Diesel-PKW. Es geht um die Gesundheit der Menschen, die an vielbefahrenen Straßen wohnen und die ihre täglichen Wege dort zurücklegen."

2017 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter) in 65 Städten überschritten. Der Wert ist eine Maßgabe für saubere Luft zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Mittlerweile drohen in einigen dieser Städte Einschränkungen für den Verkehr, um die Luftbelastung zu senken. Wie diese gemessen und bewertet wird und wie die Positionierung der Messstellen erfolgen muss, ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt. Diese Vorgaben wurden in Deutschland in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung umgesetzt.

Sowohl die Verkehrs- als auch die Umweltministerkonferenz hatten sich auf ihren beiden letzten Sitzungen mit der Positionierung der Messstellen befasst. Im Lichte dieser Beschlüsse leitet das Bundesumweltministerium, das innerhalb der Bundesregierung für die Überwachung der Luftqualität zuständig ist, nun eine zusätzliche Überprüfung in die Wege. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Bundesländern. Turnusgemäß müssen die Messstellen für Stickstoffdioxid von den zuständigen Länderbehörden mindestens alle 5 Jahre überprüft werden.

Eine zusätzliche Begutachtung verkehrsnaher Messstellen in Nordrhein-Westfalen durch den TÜV Rheinland, die über die verpflichtende der zuständigen Länderbehörden hinausging, hat bereits ergeben, dass diese den Anforderungen der 39. BImSchV entsprechen.

30.11.2018 | Pressemitteilung Nr: 239/18 | Luft
https://www.bmuv.de/PM8280
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