Kreislaufstärkung beim Verpackungsabfall

23.01.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 017/18
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Das BMUB fördert ein Pilotprojekt zur Steigerung der Sortiereffizienz bei der Aufbereitung von Verpackungsabfallgemischen. Das Recycling spart Primärrohstoffe und bis zu 8.500 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.

Das Bundesumweltministerium fördert ein Pilotprojekt zur Steigerung der Sortiereffizienz bei der Aufbereitung von Verpackungsabfallgemischen. Bei der MEILO Gesellschaft zur Rückgewinnung sortierter Werkstoffe mbH & Co. KG soll am Standort Gernsheim (Hessen) eine Sortieranlage für Leichtverpackungen errichtet werden. Diese soll einen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Kreislaufführung bei Kunststoffverpackungsabfällen machen. Durch das Recycling können Primärrohstoffe eingespart und bis zu 8.500 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vermieden werden. Für die Umsetzung des Pilotprojekts erhält das Unternehmen rund 2,6 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm.

Aus Umweltsicht sollten möglichst viele Materialien hoher Qualität aus dem Abfallgemisch für die Wiederverwertung aussortiert werden. Nach aktuellem Stand der Technik können derzeit jedoch nur 37,5 Prozent der Kunststoffarten aus dem Abfallkreislauf zurückgewonnen werden. Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben.

Durch den Einsatz eines spektroskopischen Verfahrens und einer neuen Prozessführung sollen bei der MEILO GmbH künftig mehr als 50 Prozent des Anlageninputs sortiert werden können. Bei erfolgreichem Projektverlauf ist von einer guten Übertragbarkeit des Verfahrens auf weitere Sortieranlagen auszugehen. Das Vorhaben trägt zu einer besseren Kreislaufführung bei Kunststoffverpackungsabfällen und zur Fortschreibung des Standes der Technik bei Wertstoffsortieranlagen bei.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

23.01.2018 | Pressemitteilung Nr. 017/18 | Ressourcen
https://www.bmuv.de/PM7684
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