Solidarfonds Abfallrückführung wird abgeschmolzen

15.12.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 226/99
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Illegale Abfallexporte aus Deutschland rückläufig

Illegale Abfallexporte aus Deutschland rückläufig

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin einer Novellierung der Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung zugestimmt. Dieser Fonds wurde 1994 im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums eingerichtet und dient der Finanzierung von Rücktransport und Entsorgung von illegal ins Ausland verbrachten Abfällen, wenn es den zuständigen Behörden nicht gelingt, die Verantwortlichen zu ermitteln bzw. für den Schaden haftbar zu machen. Er wird seit 1996 durch Einzahlungen der Abfallexporteure gespeist. War die Höhe des zu bildenden Fonds im Abfallverbringungsgesetz zunächst auf rund 75 Millionen DM festgelegt, so konnte sie per Verordnung bereits 1996 um mehr als die Hälfte auf rund 30 Millionen DM verringert werden. Da seit 1996 nur rund 700 000 DM für Rückholaktionen aus dem Solidarfonds in Anspruch genommen wurden, letztmalig 1997 für die Rückführung und Entsorgung von illegal nach Libanon verbrachten Abfällen, kann der Fonds nach Auffassung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin für die nächsten drei Jahre auf rund 16 Millionen DM abgeschmolzen werden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit der vorgesehenen nochmaligen Halbierung der Fondshöhe kann einer erfreulichen Entwicklung bei den Abfallexporten Rechnung getragen werden. Die Zahl der Notifizierungen für ins Ausland gehende Abfälle nimmt zu, die der illegalen Müllgeschäfte nimmt ab. Dies spricht zum einen für die gewachsene Verantwortung der Wirtschaft in diesem Bereich und zugleich für eine verbesserte Überwachung durch die zuständigen Behörden. Dies ist auch angesichts des wachsenden Umfangs international transportierter Güter beachtlich. Der Solidarfonds Abfallrückführung hat seinen Beitrag zu dieser positiven Entwicklung geleistet und sich als ein taugliches Finanzierungsinstrument für Notfälle erwiesen. Damit ist auch gesichert, dass nicht der Steuerzahler für illegale Geschäftemacher aufkommen muss, sondern die abfallexportierende Wirtschaft ihrer Verantwortung selbst nachkommt.

15.12.1999 | Pressemitteilung 226/99 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM701
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