Mehr Recycling, weniger illegaler Schrott - Entsorgung für Elektro-Altgeräte wird erleichtert

03.07.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 163/15
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sollen ab Herbst 2015 neue Regeln gelten: Unter anderem muss der Handel unter bestimmten Bedingungen ausgediente Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen.

Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sollen ab Herbst 2015 neue Regeln gelten. Die wichtigste Verbesserung für Verbraucher und Verbraucherinnen: Der Handel muss unter bestimmten Bedingungen ausgediente Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Dadurch kommt es bundesweit zu einer Vielzahl neuer Rückgabestellen, die Menge an Geräten, die hochwertig recycelt wird, erhöht sich hierdurch. Der illegale Export von Elektroaltgeräten kann zudem stärker eingedämmt werden. Der Bundestag verabschiedete dazu gestern eine Novelle des bisher geltenden Elektro- Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt die Verabschiedung der Novelle: "Computer oder Handys sind echte Rohstofflager. Die wollen wir am Ende ihrer Lebensdauer nutzen und schaffen jetzt mit vielen Elektrohändlern ein engmaschigeres Rücknahmenetz. Außerdem legen wir die Grundlagen dafür, zukünftig die Kriterien für ein hochwertiges Recycling weiterzuentwickeln. Das spart unserer Volkswirtschaft viel Geld und schont die Umwelt."

Große Elektrohändler sind künftig verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder Rasierapparate – der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern – müssen sie auch ohne Neukauf eines entsprechenden Geräts zurücknehmen. Die Abgabe der Elektrogeräte erfolgt immer kostenlos. Als "große Elektrohändler" gelten solche Geschäfte, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, zum Beispiel Elektro- oder auch Baumärkte. Kleinere Fachgeschäfte werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen.

Es wird damit gerechnet, dass zukünftig weniger Geräte über den Hausmüll entsorgt werden. Im Jahr 2013 lag die Sammelmenge bei 7,6 Kilogramm pro Jahr und Einwohner. Durch das Gesetz soll diese Menge deutlich gesteigert werden. Was das Gesetz noch bewirken soll: indem die Entsorgung in Deutschland vereinfacht wird, soll auch der illegale Export von Elektro- und Elektronik-Altgeräten stärker eingedämmt werden. Für die Ausfuhr von Elektroaltgeräten werden darüber hinaus Mindestanforderungen festgelegt und eine Beweislastumkehr eingeführt. Zukünftig muss der Exporteur beweisen, dass es sich um Gebrauchtgeräte und nicht um Abfall handelt.

Das so genannte ElektroG wird am 10. Juli 2015 abschließend im Bundesrat behandelt und tritt anschließend in Kraft. Der Handel wird nach Inkrafttreten neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten. Viele Händler tun das heute schon freiwillig.

03.07.2015 | Pressemitteilung Nr. 163/15 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM6104
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