Neuer Katalog schafft Klarheit über vorsorgende Maßnahmen zum Schutz des Wassers

04.09.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 155/14
Thema: Gesundheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Wasserversorger erbringen häufig vorsorgende Maßnahmen zum Schutz des Wassers und der Gesundheit. Diese Leistungen gehen zwar zum Teil über ihre eigentlichen Kernaufgaben hinaus, sind aber für Umwelt- und Gesundheitsschutz unverzichtbar. Um Branche, Behörden und Öffentlichkeit eine Orientierung über Umfang und Art dieser Leistungen zu geben, haben Bundesumweltministerium und Bundesgesundheitsministerium einen Katalog solcher Maßnahmen veröffentlicht.

Die im Katalog beschriebenen vorsorgenden Leistungen der Wasserversorgungsunternehmen sind nicht nur unter ökologischen und verbraucherorientierten Aspekten unverzichtbar. Sie sind auch aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, da hierdurch Gewässerbelastungen und Kosten vermieden werden, die ansonsten von der Allgemeinheit oder anderen Trägern übernommen werden müssten.

Ein Beispiel für solche Leistungen ist die Gewässerüberwachung, für die staatliche Stellen auf die umfangreichen Daten und Messnetze der Wasserversorger zurückgreifen können. Auch die Beratung und Unterstützung von Landwirten bei der Verringerung der Einträge von Nitrat, Pestiziden und mikrobiologischen Belastungen in die Gewässer ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Umweltbelastungen.

Um diese vorsorgenden Leistungen nachhaltig erbringen zu können, brauchen die Wasserversorger aber die Gewissheit, dass entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Kostenprüfungen dem Grunde nach anerkannt werden, solange im Einzelfall kein eklatantes Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen besteht.

04.09.2014 | Pressemitteilung Nr. 155/14 | Gesundheit
https://www.bmuv.de/PM5723
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