Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine Verordnung des Bundesumweltministeriums über die Anforderungen an die Sicherheit eines künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle übersandt. Außerdem enthält die Verordnung die Kriterien für die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens.
Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der drei Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde.
Der Gesetzgeber misst im StandAG der Einbeziehung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren hohen Wert bei. Deshalb hat das Bundesumweltministerium auch bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verordnungsgebungsverfahren neue Wege beschritten: Eine Entwurfsfassung der Verordnung wurde im Juli 2019 veröffentlicht und konnte über einen Zeitraum von vier Monaten öffentlich kommentiert werden. Zusätzlich fand im September 2019 ein öffentliches Wochenendsymposium statt, auf dem der Verordnungsentwurf vorgestellt und seine Inhalte im Detail diskutiert wurden. Viele der so eingegangenen Kommentare haben Eingang in die nun beschlossene Fassung der Verordnung gefunden und zu klareren Formulierungen beigetragen. Auch die Beteiligungsdauer wurde auf Wunsch der Öffentlichkeit verlängert. Ein umfassender Überblick aller Stellungnahmen des Bundesumweltministeriums zu den eingegangenen Kommentaren ist hier in der rechten Spalte verfügbar.
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, wird sie dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Dieser hat vier Sitzungswochen Zeit, darüber zu entscheiden.