Nitratkonzentration im Grundwasser bestimmen

29.11.2019
Die Nitratwerte im Grundwasser sind kein Geheimnis: Sie sind frei einsehbar, der Standort der Messstellen lässt sich stets überprüfen und das Zustandekommen der Nitratbelastung wird öffentlich dokumentiert.

Die Nitratwerte im Grundwasser sind kein Geheimnis. Sie sind öffentlich einsehbar, der Standort von Grundwasser-Messstellen lässt sich stets überprüfen und das Zustandekommen der Nitratbelastung wird öffentlich, leicht zugänglich dokumentiert:

Missverständnisse entstehen häufig dadurch, dass es mehrere Netze zur Erfassung der Nitratbelastung in Deutschland gibt.  

Die Nitratbelastung erfassen wir in erster Linie über zwei Messnetze:

Das EU-Nitratmessnetz

Die EU-Nitratrichtlinie fordert, dass die Mitgliedstaaten, den Nitratgehalt der Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) an ausgewählten Messstellen, an denen der Grad der Nitratverunreinigung der Gewässer aus landwirtschaftlichen Quellen festgestellt werden kann, überwachen. Die Landwirtschaft steht also im Fokus der Messungen für die EU-Berichterstattung. Denn die Landwirtschaft gilt als der Hauptverursacher. Daher sind für die Nitrat-Berichterstattung diejenigen Messstellen ausgewählt worden, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen auf die Grundwassermessstellen dominieren. Diese Messstellen wurden zu einem "EU-Nitratmessnetz" zusammengefasst. Dieses EU-Nitratmessnetz umfasst aktuell 692 Messstellen und ist damit repräsentativ für die landwirtschaftliche Bodennutzung. Im EU-Nitratmessnetz überschreiten zwei Prozent der Messstellen den Schwellenwert für Nitrat in Höhe von 50 Milligramm pro Liter. Diese Werte werden auch an die EU gemeldet, wie Sie im letzten Nitratbericht sehen können.

Das Messnetz für die Europäische Umweltagentur (EEA)

Dann gibt es andererseits ein repräsentatives Grundwasser-Messnetz für die gesamte Fläche Deutschlands. Es umfasst 1200 Messstellen und geht weit über landwirtschaftliche Nutzflächen hinaus. Hier weisen etwa 17 Prozent der Messstellen Nitratgehalte über dem Schwellenwert auf. Diese Werte werden an die EEA geliefert.

Insofern gibt es auch keine Verzerrung bei der Nitrat-Belastung oder eine Überbetonung schlechter Werte, sondern möglicherweise einen Bezug auf ein Messnetz, das einen ganz anderen Zweck hat als die Gesamtbelastung zu bewerten. Ebenso wird oft falsch verstanden, dass der Nitratbericht in erster Linie dazu da ist, zu dokumentieren, inwieweit die Nitratwerte zurückgehen und Gegenmaßnahmen wirken. 

Der Nitratbericht erfasste deshalb bisher nur einen Teil des oben erwähnten EU-Nitratmessnetzes, nämlich Grundwassermessstellen mit hoher Nitrat-Ausgangsbelastung. Denn an diesen lässt sich am besten ablesen, ob die Gegenmaßnahmen – wie weniger Düngen und Sperrzeiten für das Auftragen von Gülle – am Ende auch zu weniger Nitrat im Grundwasser führen. Dieses EU-Nitratmessnetz ist als Sondermessnetz jedoch nicht repräsentativ für eine Beschreibung der allgemeinen Nitratsituation im oberflächennahen Grundwasser in der Bundesrepublik. Es kommt immer wieder vor, dass dieses Messnetz als alleinige Quelle zur Bewertung der Nitratbelastung in Deutschland herangezogen wird und dann in die Irre führt. Das ist falsch! Es ist wie gesagt in erster Linie dazu da, die Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen auf Gewässer und Boden – dauerhaft überprüfen zu können – es gibt nicht die gesamte Belastung mit Nitrat in Deutschland wieder. 

Eine ausführliche Darstellung der Thematik finden Sie auch in der Antwort an den Bundestag.

Zum Vorwurf, wonach Kläranlagen und undichte Abwasserleitungen stärker oder zumindest genauso zur Nitratbelastung beitragen wie die Landwirtschaft beitragen würden teilen wir Ihnen überdies folgendes mit:

Die Nitratbelastungen des Grundwassers werden weit überwiegend durch die landwirtschaftliche Düngung verursacht. Nitratbelastungen durch undichte Kanäle sind in urbanen Gebieten zu erwarten, nicht aber unter landwirtschaftlich genutzten Böden. Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsstärkstes Bundesland in Deutschland hat die Frage, ob die Grundwasserkörper durch Siedlungseinflüsse maßgeblich beeinflusst werden durch das Forschungszentrum Jülich, untersuchen lassen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass punktuelle Belastungen aus undichten Kanälen auftreten, diese jedoch so punktuell sind, dass sie nicht maßgeblich für die Einstufung des Grundwasserkörpers in den schlechten Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie sind ("kein Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen ist aufgrund einer anderen Quelle als der Landwirtschaft in einem schlechten Zustand wegen Nitrat").

Kommunale Kläranlagen in Deutschland verfügen in der Regel über eine Stickstoffelemination. Nach Anhang 1 der Abwasserverordnung ist der Stickstoffgehalt für die Einleitung in ein Gewässer auf 10 Milligramm pro Liter begrenzt. Für die Auffassung, dass die Nitratbelastungen der Gewässer stärker oder zumindest zu gleichen Teilen durch Abwasser versursacht werden, gibt es keine fundierten Belege.

Im Übrigen haben sich Bund und Länder, über Parteigrenzen hinweg und zusammen mit den Betroffenen in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv bemüht, zu einem Konsens im Düngerecht zu kommen. Jeder der daran beteiligt war, wusste, dass es nicht sicher ist, ob das letztendlich vereinbarte Kompromisspaket von 2017 zur Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen genügen würde. Es gab damals schon Stimmen, die dies für unwahrscheinlich hielten und – auch im Interesse der Planungssicherheit der Landwirtinnen und Landwirte – auf weitereichende Maßnahmen gedrängt haben. Das wussten auch diejenigen, die sich damals und heute am stärksten gegen ausreichende Maßnahmen aussprechen. Die Vorgaben des Urteils müssen nun vollständig und zügig umgesetzt werden. Nur so können die Strafzahlungen, die mit dem am 26. Juli 2019 durch Zustellung des Mahnschreibens und der verbundenen Eröffnung des Zweitverfahrens, drohen, noch vermieden werden. Dabei drängt die EU-Kommission zur Eile.

29.11.2019 | Meldung Bodenschutz
https://www.bmuv.de/ME8846

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