Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung

Verordnungen | EAG-BehandV

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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bildet seit 2005 die Basis für eine geordnete und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG). Die breit gefächerte Produktpalette der Elektro- und Elektronikgeräte unterliegt jedoch einem raschen technischen Wandel: In der inzwischen über fünfzehnjährigen Entsorgungspraxis des ElektroG kam es zu vielen gerätespezifischen Veränderungen im Hinblick auf die technische und materielle Zusammensetzung der Elektro- und Elektronikgeräte. Zudem kamen neue Produkte wie Photovoltaikmodule, Flachbildschirme oder LED-Lampen auf den Markt und die Behandlungsverfahren wurden fortentwickelt. Die bislang in Anlage 4 des ElektroG enthaltenen Anforderungen sind seit dem Jahr 2005 nicht weiterentwickelt worden und bilden somit nicht den Stand der Technik im Hinblick auf die Behandlung von EAG ab. Sie sind insofern weiterzuentwickeln.

Im Jahr 2015 wurde das ElektroG novelliert. In diesem Zusammenhang ist in Paragraph 24 Nummer 2 ElektroG eine Ermächtigungsgrundlage aufgenommen worden, um durch eine Rechtsverordnung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von EAG festlegen zu können.

Vor diesem Hintergrund sollen die bestehenden Behandlungsanforderungen weiterentwickelt und die bisherige Anlage 4 des ElektroG "Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten", die spezifische Anforderungen an die Behandlung von EAG beinhaltet, in die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) überführt werden. Die Behandlungsverordnung als untergesetzliches Regelwerk soll das ElektroG im Hinblick auf die Zielaspekte der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung ergänzen und konkretisieren. Zudem werden erstmals Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen festgelegt, da diese erst im Jahr 2015 in den Anwendungsbereich des ElektroG aufgenommen worden sind und insofern von den bestehenden Anforderungen an die Behandlung noch nicht erfasst waren.

Mit dem Entwurf der Behandlungsverordnung soll die bisherige Anlage 4 des ElektroG "Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten" in eine Rechtsverordnung überführt und im Hinblick auf die Zielaspekte der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung ergänzt und konkretisiert. Zudem werden Behandlungsanforderungen an Photovoltaikmodule neu eingeführt.

Aktualisierungsdatum: 10.03.2021

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