Referentenentwurf zur Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (13./17. BImSchV)

abgeschlossene Vorhaben | BImSchV

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Vier Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Das Rechtsetzungsverfahren dient der Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 und (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 führt neue Emissionsanforderungen an Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie für abfallmitverbrennende Anlagen ein. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2117 führt unter anderem neue Anforderungen an Großfeuerungsanlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien ein. Zur Beherrschung der strukturellen Diversifizierung innerhalb der 13. BImSchV aufgrund der Umsetzung der oben genannten Durchführungsbeschlüsse bedarf es einer grundlegenden Strukturanpassung. Eine Neufassung der 13. BImSchV soll daher gemeinsame Anforderungen zentral in einem Abschnitt bündeln und den einzelnen Durchführungsbeschlüssen weitere konkretisierende Abschnitte zuordnen. In Bezug auf die 17. BImSchV sind lediglich punktuelle Anpassungen für abfallmitverbrennende Anlagen erforderlich, die sich aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 ergeben.

Das Anhörungsverfahren gab den Ländern und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Die Frist zur Stellungnahme endete am 23. Juli 2020.

Aktualisierungsdatum: 29.06.2020
https://www.bmuv.de/GE884

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