Richtlinie 2006/21/EG über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrieund zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Bergbauabfallrichtlinie

Richtlinien | RL 2006/21/EG

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in Kraft getreten am 4. April 2006.

Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrieund zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG.

Für den Bereich des Abfallrechts erfolgte die Umsetzung der EG-Bergbauabfallrichtlinie mit der "Gewinnungsabfallverordnung" (Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG)

Für den Bereich des Bergrechts wurde die EG-Bergbauabfallrichtlinie mit der "Dritten Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen" in nationales Recht in Deutschland umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte durch Ergänzung der Allgemeinen Bundesbergverordnung und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, die ursprünglich zum Zweck der Umsetzung europäischer Richtlinien erlassen und zwischenzeitlich mehrfach an Richtlinienänderungen bzw. neue Richtlinien angepasst worden sind.

Aktualisierungsdatum: 04.01.2016

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE77

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