Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu einer ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Änderungsverordnung 9. BImSchV

abgeschlossene Vorhaben | Novelle 9. BImSchV

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Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren dient der Anpassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. 

Aktualisierungsdatum: 15.02.2017
https://www.bmuv.de/GE740

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