Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Störfall-Verordnung

Verordnungen | 12. BImSchV

Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I Seite 1598), die zuletzt durch Artikel 79 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist

Hintergrund

Die Bundesregierung verstärkt die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie. Gleichzeitig sollen mögliche Auswirkungen von Industrieunfällen auf die Umwelt noch weiter begrenzt werden. Zur Umsetzung der so genannten Seveso-II-Änderungsrichtlinie wurden die Störfall-Verordnung und das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert.

Die Änderung der Störfall-Verordnung erfolgte durch die "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen". Die Verordnung wurde am 16. Juni 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Seite 1591) und trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Gleichzeitig wurde der durch die Verordnung geänderte Wortlaut der Störfall-Verordnung neu bekannt gemacht (BGBl. I Seite 1598).

Die wesentlichen Neuerungen sind: Bisher galt das europäische Störfallrecht nicht für Bergbautätigkeiten und Abfalldeponien. Diese Ausnahme ist nun eingeschränkt, so dass künftig zum Beispiel Bergeteiche - wie der, dessen Bruch in Baia Mare zur Verseuchung der Donau mit Cyanid führte – den Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie und damit auch dem deutschen Störfallrecht entsprechen müssen.

Aufgrund des Explosionsunglücks mit Feuerwerkskörpern in Enschede wurden die Mengenschwellen für bestimmte explosionsgefährliche und pyrotechnische Stoffe gesenkt. Gleichzeitig wurden zur besseren Identifizierbarkeit die Definitionen des Gefahrgut-Transportrechts übernommen.

Als Reaktion auf die Explosion in einer Düngemittelfabrik in Toulouse wurden die bisherigen Kategorien für Ammoniumnitrat überarbeitet und ergänzt.

Unabhängig von den durch die Seveso-II-Änderungsrichtlinie bedingten Änderungen wurden als Folge eines Maßgabenbeschlusses des Bundesrates diejenigen Teile der bisherigen Störfall-Verordnung aufgehoben, die über das europäische Störfallrecht hinausgingen, das heißt insbesondere Paragraf 1 Absatz 3 und 4, die Paragrafen 17 und 18 sowie Anhang VII.

Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen". Das Gesetz wurde am 30. Juni 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 1865) und trat ebenfalls am 1. Juli 2005 in Kraft. Damit werden Schutzobjekte, zum Beispiel wichtige Verkehrswege oder Freizeitgebiete, konkretisiert, zwischen denen und Industriebetrieben ein angemessener Abstand liegen soll.

Zusätzlich werden durch die Änderung des BImSchG die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der bisherigen Beratungsgremien Störfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) zu einer Kommission für Anlagensicherheit (KAS) geschaffen. Die die neue Kommission betreffenden Vorschriften treten am 1. November 2005 in Kraft.

Mit den Änderungen der Störfall-Verordnung und des BImSchG sind die Vorschriften der Seveso-II-Änderungsrichtlinie rechtzeitig in deutsches Recht umgesetzt worden.

Aktualisierungsdatum: 31.08.2015

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