Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Richtlinien | RL 2010/75/EU

Um in Einklang mit dem Verursacher- und Vorsorge­prinzip die Umweltverschmutzung durch Industrie­tätigkeiten zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen, muss ein allgemeiner Rahmen für die Kontrolle der wichtigsten Industrietätigkeiten aufge­stellt werden, der vorzugsweise Eingriffe ander Quelle vor­sieht, eine umsichtige Bewirtschaftung der natürlichenRessourcen gewährleistet und, sofern erforderlich, der Wirtschaftslage und denlokalen Besonderheiten des Ortes, andem die Industrietätigkeit erfolgt, Rechnung trägt.

Aktualisierungsdatum: 24.11.2010
https://www.bmuv.de/GE156

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