Erarbeitung einer Liste mit potenziellen POP-Kandidaten für Stockholmer Übereinkommen und Fortentwicklung der POP-Kriterien – Welche Strategie ist zur erfolgreichen Identifizierung neuer POPs anzuwenden?

Stoffliche Risiken

Projektlaufzeit
09.2011 - 10.2012

Forschungskennzahl
3711 65 406

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs) regelt hochpersistente und toxische Chemikalien auf globaler Ebene. Derzeit fallen 22 Chemikalien als POPs unter das Übereinkommen. Angesichts der Tatsache, dass sich weltweit Zehntausende von Chemikalien auf dem Markt befinden, spielt die Frage, mit wie vielen zusätzlichen POPs zu rechnen ist, eine zentrale Rolle für die zukünftige Arbeit des Übereinkommens.

Das Übereinkommen ermöglicht jeder Vertragspartei, neue Chemikalien zur Aufnahme in die Stoffliste des Übereinkommens vorzuschlagen, enthält jedoch keine besondere Verpflichtung in Bezug auf eine Hinzufügung weiterer Chemikalien.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das deutsche Umweltbundesamt (UBA) das Öko-Institut und die ETH Zürich (ICB) mit der Entwicklung einer Strategie zur Identifizierung potenzieller POP-Kandidaten sowie der Evaluierung von Daten, Methoden und Verfahren, die zur Identifizierung der vorhandenen 22 POPs verwendet wurden.
In diesem Zusammenhang wurden etablierte Konzepte zur Ermittlung der relevanten POP-Eigenschaften, Informationen über Chemie-Datenbanken und Stofflisten sowie Umweltmonitoringprogramme zur Erfassung von POPs geprüft und ausgewertet. Die meisten Screening-Untersuchungen, die im Rahmen der Literaturrecherche zu hochpersistenten und bioakkumulierbaren Chemikalien gefunden wurden, enthielten jedoch keine Informationen über das Potenzial zum weiträumigen Transport der Chemikalie in der Umwelt, welches im Stockholmer Übereinkommen ein wichtiges Kriterium darstellt. Die gewählte Strategie basiert auf den Ergebnissen der Auswertung des gegenwärtigen Zustands. Sie enthält einen stufenweisen Ansatz zur Analyse der aktuell verwendeten Chemikalien sowie zur Identifizierung von Stoffen mit POP-Merkmalen im Hinblick auf die Unterbreitung erster Vorschläge im Rahmen des Aufnahmeverfahrens des Stockholmer Übereinkommens. Die Strategie umfasst zwei Hauptschritte: zum einen eine Überprüfung der Chemikalien im Hinblick auf die in Anhang D des Stockholmer Übereinkommens aufgeführten Kriterien und zum anderen die Auswertung weiterer Informationen über Einsatz und negative Auswirkungen.

https://www.bmuv.de/FB95

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.