Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen

Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung, Abfallwirtschaft

Projektlaufzeit
03.2019 - 12.2012

Forschungskennzahl
3710 95 314

Mit der fünfte Novelle VerpackV wurden befristete Sonderregelungen für biologisch abbaubare Kunststoffverpackungen geschaffen, die am 31. Dezember 2012 auslaufen. Das Forschungsvorhaben soll zur Überprüfung der bestehenden Regelung beitragen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Handhabung der biologisch abbaubaren Verpackungen durch den Gesetzgeber liefern. Die durchgeführte Markterhebung ergab für den Bezugszeitraum 2009 einen Anteil der Biokunststoffverpackungen (BioKS-VP) von maximal 0,5 Prozent am deutschen Kunststoffverpackungsmarkt. Damit war der Marktimpuls durch die Sonderregelung eher marginal. Insgesamt wird der Anteil an BioKS-VP im Zeitraum 2011 bis 2015 auf circa eins bis zwei Prozent zunehmen. Insgesamt ist dabei ein Trend zu biobasierten aber nicht bioabbaubaren Verpackungen festzustellen. Folgerichtig wurden im Forschungsvorhaben sowohl die bioabbaubaren als auch die biobasierten aber nicht bioabbaubaren Verpackungen betrachtet. Gebrauchte Biokunststoffverpackungen wurden im Bezugsjahr 2009 überwiegend energetisch verwertet. Die Erwartung, dass die Vorgabe der VerpackV zur Entwicklung von Entsorgungsstrukturen eine stärkere Gewichtung der Kompostierung gebrauchter Biokunststoffverpackungen bewirken würde, wurde nicht erfüllt. Derzeit zeigen BioKS-VP in der Ökobilanz häufig bessere Ergebnisse hinsichtlich der Treibhausgasemissionen und des fossilen Ressourcenverbrauchs, sind jedoch gesamtökologisch in aller Regel nicht vorteilhafter als entsprechende Verpackungen aus fossilen Kunststoffen. Kompostierbare BioKS-VP enthalten größere Anteile an fossilen Co-Polymeren und haben oft ein relativ hohes Gewicht. Sie können daher in der Ökobilanz auch gesamtökologische Nachteile gegenüber den konventionellen Konkurrenzprodukten haben. Ökologische Optimierungspotenziale von BioKS-VP liegen vor allem im Bereich der Biomassebereitstellung (Auswahl der geeigneten Anbaubiomasse, Optimierungen im Feldanbau, Verwendung von Reststoffen beziehungsweise Lignozellulose) sowie der Biomassekonversion (verbesserte Energieeffizienz und Prozessausbeute). Weder aus ökologischer Sicht noch aus abfallwirtschaftlicher Sicht ergibt sich ein unmittelbarer Handlungs-druck für eine Fortführung der Sonderbehandlung biologisch abbaubarer Verpackungen. Eine weitere Förderung von Biokunststoffverpackungen im Rahmen der VerpackV sollte in Abstimmung mit sonstigen Förderinstrumenten für die stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen erfolgen.

https://www.bmuv.de/FB71

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