Steigerung der Ressourceneffizienz durch effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen

Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung, Abfallwirtschaft

Projektlaufzeit
01.2009 - 12.2010

Forschungskennzahl
3709 33 311

Die illegale Verbringung von Abfällen sowie der Vollzug im Zusammenhang mit der Verbringung von Abfällen stehen immer wieder im Zentrum von öffentlichen und fachlichen Diskussionen und sind auch auf der Ebene zwischenstaatlicher Beziehungen ein Thema geworden. Zudem besteht die Befürchtung, dass durch die illegale Verbringung die Entsorgung in Anlagen erfolgt, die hinsichtlich des Schutzes vor Umwelt- und Gesundheitsbelastungen und den Rückgewinnungseffizienzen für wertvolle Rohstoffe unzureichend sind. Vor diesem Hintergrund zielte das Projekt unter anderem darauf ab, die Ist-Situation bei den Kontrollen zur Verbringung von Abfällen in den Bundesländern zu ermitteln und darzustellen, Entwicklungspotenziale bei Organisation und Durchführung dieser Kontrollen zu identifizieren und Empfehlungen zur Optimierung der Vollzugsaktivitäten und zur Weiterentwicklung europa- und bundesrechtlicher Regelungen zu erarbeiten.

Um den Vollzug der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) und des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) zu optimieren, ist es notwendig, dass eine ausreichende Anzahl von qualifiziertem Personal vorhanden ist, und zwar bei allen in die Kontrollen von Abfallverbringungen involvierten Behörden (Abfallbehörden, Zoll, Polizei, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesamt für Güterverkehr, Staatsanwaltschaft). Dies ist nicht in allen Bundesländern und allen Behördenarten gewährleistet und spiegelt sich auch in der sehr unterschiedlichen Durchführung von Anlagen- und Transportkontrollen wieder. Je nach Behörde und Bundesland schwankt die Anzahl der Kontrollen zwischen null und einer festen Anzahl von Kontrollen im Jahr sowie kontinuierlichen und/oder anlassbezogenen Kontrollen.

Bezüglich der Sachmittelausstattung sollte bei Vor-Ort-Kontrollgruppen zum Beispiel der Zugriff auf EDV-Systeme und das Internet ermöglicht werden. Neben der personellen Ausstattung können EDV-Systeme erheblichen Einfluss auf die Vorauswahl von Kontrollen an Knotenpunkten von Abfallverbringungen haben und auch für die Ermittlungen vor Ort wichtig sein. Damit haben sie Einfluss auf die Kontrolleffizienz (Kontrollen pro Zeiteinheit sowie die Aufdeckung von Verstößen bzw. illegalen Verbringungen pro Zeiteinheit) und könnten insbesondere für Informationen über Abfalltransporte im Transit verbessert werden und sollten, je nach Kontrollstrategie des Bundeslandes, vermehrt den mobilen Kontrollgruppen vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Zum Teil ist auch eine stärkere Vernetzung (landes- und bundesweit) mit anderen Überwachungs- und Genehmigungsbehörden sowie mit zuständigen Behörden für nationale Abfalltransporte und internationale Verbringungen gewünscht und für einige Länder auch angezeigt. Insgesamt wäre es sinnvoll, regelmäßig strategische Analysen der Abfallverbringungssituation in Deutschland durchzuführen, um darauf hin zielgerichtete Kontrollen durchzuführen. Für die Darstellung der Dringlichkeit und die Erfolgskontrolle des Vollzugs haben die entsprechenden Statistiken eine relevante Bedeutung, bei deren Erstellung EDV-Systeme hilfreich sein können.

Die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen wurden von den befragten Bundesländerstellen überwiegend als ausreichend klar angesehen. Bereiche, die noch Verbesserungspotentiale bergen, sind unter anderem die Verfahrensweisen bei notwendiger Probenahme durch die kontrollierende Behörde, bei im Ausland vermischten Abfällen, bei Sanktionsverfahren gegenüber ausländischen Beteiligten, dem Umgang mit fehlenden Sicherstellungsflächen sowie die Überwachung von Abfalltransporten auf dem Verkehrsträger Schiene. Der verstärkte Einsatz von Kontrollen an Knotenpunkten von Abfalltransporten wie Anlagen sowie Umschlags- und Sammelplätzen und der Einsatz von spezialisierten Kontrollgruppen wurden als sinnvolle Mittel identifiziert, um die Kontrolleffizienz zu optimieren. Weiterhin sollten Abfallkontrollen auch regelmäßiger fester Bestandteil allgemeiner Kontrollen in der Fläche sein. Dies wird zum Teil schon umgesetzt, jedoch sind einige Voraussetzungen für die Kontrollbehörden noch nicht in ausreichenden Maßen gegeben und erfordern weitere Aktivitäten insbesondere der Abfallbehörden beziehungsweise der Länderministerien. Dieser Punkt hängt eng von der Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden miteinander und innerhalb einer Behörde ab. Diese wird zwar von der überwiegenden Anzahl der befragten Abfallbehörden als positiv bewertet, aber es zeigte sich auch, dass in den meisten Fällen regionale Gegebenheiten wie personelle/behördliche Befindlichkeiten die Zusammenarbeitszufriedenheit mehr beeinflussen als die Art der Behörde, mit der zusammen gearbeitet wurde. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit wird auf nationaler Ebene die Intensivierung der Arbeitsbesprechungen beim Umweltbundesamt vorgeschlagen und auf internationaler Ebene eine strukturiertere und intensivere Teilnahme beziehungsweise Einbindung deutscher Behörden in die IMPEL-TFS-Aktivitäten. Die Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden, Abfallbehörden und den Staatsanwaltschaften birgt ebenfalls noch Verbesserungspotential.

Wichtig im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von illegalen Verbringungen ist, dass bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2008/99/EG eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten zur Sanktionierung von Straftaten aus abfallbezogener Sicht möglich sind und diese aufgenommen werden sollten. Weiterhin enthält die VVA zu wenig Sanktionierungsmechanismen für Abfallempfänger bereit, so dass auch hier Anpassungen zum Beispiel in Anlehnung an das AbfVerbrG erfolgen könnten. Das AbfVerbrG oder das Anlagenrecht selbst könnte für die Lagerung von Abfällen angepasst werden, die bei illegalen Verbringungen entdeckt wurden.

https://www.bmuv.de/FB44

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