Überarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens zur Emissionsüberwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne der 1. BImSchV

Luftreinhaltung, Lärmschutz, Umweltanforderungen an die Verkehrswende

Projektlaufzeit
12.2010 - 08.2012

Forschungskennzahl
3711 42 233

Die erste BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) ist im März 2010 in Kraft getreten. Seitdem gelten für Feuerungsanlagen wie beispielsweise Kaminöfen oder Pelletkessel in privaten Haushalten und kleingewerblichen Betrieben neue Anforderungen an die Emissionsüberwachung. Der vorliegende Leitfaden enthält Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und dokumentiert die wesentlichen Aspekte zur Emissionsüberwachung an nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der ersten BImSchV. Dazu werden die Messaufgaben und Messprinzipien näher erläutert und die Qualitätssicherung auf diesem Gebiet umfassend beschrieben. Für die in Deutschland praktizierte Emissionsüberwachung stellt er ein wichtiges Nachschlagewerk dar.

https://www.bmuv.de/FB320

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