Untersuchung von Arzneimittelrückständen in Klärschlämmen mit besonderem Schwerpunkt auf Recycling-Produkten der Phosphorrückgewinnung

Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung, Abfallwirtschaft

Projektlaufzeit
08.2015 - 10.2018

Forschungskennzahl
3715 33 401

Mit der Novelle der Klärschlammverordnung 2017 wurde erstmals die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen normiert, die ab dem Jahr 2029 zu erfüllen ist. Bereits im Vorfeld dieser Rückgewinnungspflicht wurden in dem Forschungsvorhaben die erzeugten Phosphor-Recyclate sowie die Ausgangsklärschlämme auf Arzneimittelwirkstoffe hin analysiert. Das Untersuchungsprogramm beinhaltete die Wirkstoffe Ciprofloxacin, Levofloxacin, Clarithromycin, Carbamazepin, 17-α-Ethinylestradiol, Diclofenac, Cefuroxim, Sulfamethoxazol, 17-β-Estradiol, Metoprolol und Bezafibrat. Bei allen Verfahren wurde eine signifikante Abreicherung der Arzneimittelrückstände festgestellt, bei den thermischen Verfahren mit Prozesstemperaturen von mindestens 500 Grad Celsius lagen die Werte sogar unterhalb der Bestimmungsgrenze. Für eine weiterführende Bewertung der Schadstoffentfrachtung durch Phosphorrückgewinnungstechniken sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Folgevorhaben durchgeführt werden, dass neben Arzneimittelrückständen auch weitere Schadstoffe in großtechnischen Anlagen untersucht.

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/FB2292

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.