Warum überhaupt Elektromobilität?

Weltweit gibt es heute mehr als 1,3 Milliarden Kraftfahrzeuge, davon sind eine Milliarde Pkw. Diese Zahl wird voraussichtlich bis 2035 auf zwei Milliarden steigen. Das ist nicht nur für Deutschland, sondern für nahezu alle Industrie- und Schwellenländer mit großen Herausforderungen verbunden: Die verkehrsbedingten Emissionen von CO2, Luftschadstoffen und Lärm bereiten Kopfzerbrechen und die Abhängigkeit von Erdölimporten nimmt weiter zu.

Wirksame Klima- und Umweltschutzziele lassen sich nur erreichen, wenn auch der Straßenverkehr einen wesentlichen Beitrag leistet. Denn hier entsteht der Großteil der transportbedingten Kohlendioxid- (CO2-), Luftschadstoff- und Lärmbelastung. Weil jedoch viele weiterhin auf das Auto angewiesen sind, reicht es nicht aus, allein auf Verkehrsvermeidung, kurze Wege und das Fahrrad zu setzen. Der Straßenverkehr selbst muss umweltfreundlicher werden, mit weniger negativen Auswirkungen auf Klima und Gesundheit und für mehr Lebensqualität in der Stadt von morgen. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Verbrennungsmotoren sind deshalb wichtig. Autos müssen aber gar nicht unbedingt mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Elektrofahrzeuge fahren emissionsfrei und leiser als konventionelle Fahrzeuge und sind in der Gesamtbilanz klima- und umweltfreundlicher. Schon mit dem heutigen deutschen Strommix schneiden rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) in der Klimabilanz besser ab als Benziner und Dieselfahrzeuge. Mit Nutzung von 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen ist ein nahezu klimaneutraler Betrieb möglich.

Und auch aufladbare Fahrzeuge mit einem Verbrennungs- und Elektromotor (Plug-In-Hybride – PHEV) haben den Vorteil, dass alle alltäglichen Strecken rein elektrisch und emissionsfrei zurückgelegt werden können, wobei auch größere Distanzen kein Problem darstellen. Mit den Fortschritten bei der Batterietechnik wird es künftig möglich sein, den elektrischen Anteil immer weiter zu vergrößern.

Das Elektromobilitätsgesetz

Mit dem unter der Federführung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Naturschutz, Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erarbeiteten und am 12. Juni 2015 in Kraft getreten Elektromobilitäsgesetz (EmoG) wird Kommunen die Möglichkeit gegeben, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr besondere Privilegien einzuräumen. Dazu gehören beispielsweise die Zuweisung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, die Verringerung oder der Erlass von Parkgebühren sowie die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Zur besseren Überprüfbarkeit werden die Fahrzeuge speziell gekennzeichnet (sogenanntes "E-Kennzeichen"). Die Entscheidung über Bevorrechtigungen erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort. Das Elektromobilitätsgesetz ist heute wichtiger Bestandteil der Förderung des Markthochlaufs von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch die Bundesregierung. Mehr als 100 Städte und Kommunen nutzen aktuell die gesetzlichen Möglichkeiten der Bevorrechtigung solcher Fahrzeuge.

Paragraph 7 des Elektromobilitätsgesetzes sieht vor, dass alle drei Jahre ein gemeinsamer Fortschrittsbericht von BMVI und BMUV vorgelegt wird. Der erste Bericht wurde 2018 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes eine positive Wirkung für die Elektromobilität entfaltet.

Stand: 17.07.2020

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