Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten
Seit März 2018 fördert das Bundesumweltministerium die "Kleinserien-Richtlinie" im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Gefördert werden damit innovative Produkte und Verfahren für den Klimaschutz, die bereits in Kleinserien produziert werden und deren Marktdurchdringung durch die Förderung erleichtert und beschleunigt werden soll. Dabei liegt der Schwerpunkt auf ausgewählten Technologien in fünf Bereichen (Module).
Antragsfrist
28.02.2021
Förderberechtigte
Privatpersonen, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Bauwesen, Klima und Energie, Forschung und Innovation, Mobilität
Themenbereich
Wirtschaft und Umwelt, Luftreinhaltung, Verkehr, Energieeffizienz
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderschwerpunkte
Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie werden Klimaschutzprodukte in folgenden fünf Fördermodulen gefördert:
- Modul 1: Kleinstwasserkraftwerken mit bis zu 30 Kilowatt elektrischer Leistung in technischen Installationen.
- Modul 2: Energieeffiziente Geräte zur lokalen Sauerstoffproduktion.
- Modul 3: Dezentrale Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser.
- Modul 4: Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden, auch hier wurden bereits drei Förderanträge bewilligt.
- Modul 5: Elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen für den gewerblichen Einsatz
Von der Förderung profitieren können Kommunen ebenso wie Unternehmen und weitere Organisationen. Für die Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser können auch Privatpersonen Anträge stellen