Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Die letzten drei Dürre-Sommer haben uns die spürbaren Folgen des Klimawandels deutlich vor Augen geführt. Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Kitas leiden besonders stark unter den Folgen der klimatischen Veränderung. Das BMU-Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen.
Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro. Das erste Förderfenster war bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet, weitere Förderzeiträume folgen.
Antragsfrist
fortlaufend
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Wohnungsbau und -modernisierung
Themenbereich
Klimaanpassung
Fördergeber
Bundesumweltministerium
Partner Fördergeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Förderschwerpunkte
Gefördert werden unter anderem die strategische Konzeptentwicklung und konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu zählen bauliche Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Speicherflächen für Regenwasser, schattenspendende Pavillons, Installation von Sonnensegeln oder der Bau von Wasserspielplätzen. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen soll zudem das Thema Klimaanpassung bei den Beschäftigten aber auch den zu betreuenden Personen und ihren Angehörigen adressiert werden. Gefördert werden umfassende Beratungen sowie die Erstellung von passgenauen Klimaanpassungskonzepten.
Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize sind zum Beispiel ebenso antragsberechtigt wie Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen.
Für Anträge, die bereits bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, gilt teilweise eine erhöhte Förderquote von bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige Vereinigungen, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.