EU-Erweiterung

Laufende Erweiterungsverhandlungen

Gegenwärtig laufen Beitrittsverhandlungen mit Montenegro, Serbien und der Türkei. Weitere Kandidaten sind außerdem Albanien und die Republik Nordmazedonien. Der Screening-Prozess, mit dem festgestellt wird, inwieweit die jetzige Gesetzgebung der Beitrittskandidaten bereits mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand übereinstimmt, verlief planmäßig und konnte formell für diese Länder abgeschlossen werden. Daran schließt sich der Prozess der Verhandlung einzelner Kapitel an. Dieser Prozess dauert an.

Neuestes Mitglied der EU ist Kroatien, das zum 1. Juli 2013 beigetreten ist. 

Die Verhandlungen mit der Türkei begannen im März 2007, mit Montenegro im Dezember 2012 und mit Serbien im Januar 2014. In den Verhandlungen mit der Türkei werden acht Kapitel nicht geöffnet und keines vorläufig geschlossen, solange die Anwendung des Zusatzprotokolls zum Ankara-Assozierungsübereinkommen in Bezug auf Zypern durch die Türkei aussteht. Am 24. März 2020 haben die für europäische Angelegenheiten zuständigen EU-Ministerinnen und -minister eine politische Einigung über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Albanien und der Republik Nordmazedonien erzielt.

Die EU hatte den Staaten des Westbalkans mit den Beschlüssen des Europäischen Rates von Thessaloniki (2003) eine Beitrittsperspektive aufgezeigt und diese 2006 bekräftigt. Durch Beitrittspartnerschaften und den Abschluss von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sollen diese Staaten an die EU herangeführt werden. Mit Hilfe dieser Beitrittspartnerschaften und Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sollen sie in die Lage versetzt werden, wichtige politische und wirtschaftliche Kriterien einer EU-Mitgliedschaft bereits vor Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu erfüllen.

Die westlichen Balkanländer haben sich der EU-Mitgliedschaft im Laufe des letzten Jahres weiter angenähert und die Region hat weitere, wenn auch ungleiche, Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen und der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien und Bedingungen erzielt. Das Netz der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wurde ausgeweitet. Bei allen betroffenen Ländern des westlichen Balkans könnten weitere Fortschritte dazu führen, dass sie den Kandidatenstatus erhalten, sobald sie ihre Beitrittsfähigkeit bewiesen haben. Die Fortschritte eines Landes auf dem Weg zum Beitritt sind also vor allem auch von einer zufriedenstellenden Bilanz bei der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen) abhängig.

Voraussetzung für den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten war die Erfüllung bestimmter Kriterien. Zu diesen Beitrittskriterien gehörte die Erfüllung politischer und wirtschaftlicher Anforderungen. Zudem mussten die Beitrittsländer in der Lage sein, das bestehende Recht der EU in vollem Umfang – spätestens zum Beitritt – zu übernehmen und umzusetzen sowie den internationalen Verpflichtungen der EU nachzukommen (sogenannte Acquis). Die Beitrittsverhandlungen haben sich vor allem auf die Übernahme und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts konzentriert.

Der Europäische Rat vom 15./16. Dezember 2005 hat der Republik Nordmazedonien (ehemals jugoslawische Republik Mazedonien) den Status eines Beitrittskandidaten verliehen, allerdings noch kein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen genannt. Die EU-Kommission hat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Nordmazedonien empfohlen. Am 24. März 2020 einigten sich auch die zuständigen EU-Ministerinnen und -minister über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

Im April 2009 trat das SAA mit Albanien in Kraft, im selben Monat beantragte Albanien die EU-Mitgliedschaft. Der Europäische Rat hat Albanien am 27. Juni 2014 den Kandidatenstatus verliehen. Auch für die Beitrittsverhandlungen mit Albanien erzielte der Rat der Europäischen Union am 24. März 2020 eine politische Einigung.

Im Februar 2016 hat Bosnien-Herzegowina die Mitgliedschaft in der EU beantragt und ist aktuell ein potentieller Beitrittskandidat, ebenso wie auch der Kosovo. Im Jahr 2016 trat das SAA mit dem Kosovo in Kraft.

Die Visumpflicht für Staatsbürger der Republik Nordmazedonien, Montenegros und Serbiens ist im Dezember 2009 aufgehoben worden, im November 2010 für Albanien und Bosnien-Herzegowina.

Island: Am 23. Juli 2009 übergab der isländische Außenminister Össur Skarphéðinsson offiziell das EU-Beitrittsgesuch seines Landes der EU-Ratspräsidentschaft. Daraufhin haben die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten am 27. Juli 2009 die Weiterleitung des Beitrittsgesuchs an die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gutachtens beschlossen. Sie haben damit das formale Beitrittsverfahren nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union eingeleitet. Im Mai 2013 hat die isländische Regierung die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt und im März 2015 darum gebeten, dass Island nicht mehr als Kandidat für die EU-Mitgliedschaft angesehen werden sollte.

Stand: 24.06.2020

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