OECD-Chemikalienprogramm

Weltkugel und Schriftzug OECD

Mit einem OECD-Ratsbeschluss wurde 1971 das OECD-Chemikalienprogramm eingerichtet. Seine wichtigsten Ziele sind der vorsorgende Umwelt- und Gesundheitsschutz unter Nutzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie die Harmonisierung von Verfahren und Vorschriften im Chemikalienbereich.

Das Programm ermöglicht intensiven Erfahrungsaustausch zu "Best Practice" und entwickelt gemeinsame Leitlinien für das Chemikalienmanagement. Diese Leitlinien werden von den Mitgliedstaaten der OECD unter Einbezug von Nicht-OECD-Staaten erarbeitet und sind bindend für alle Staaten, die dem OECD-Chemikalienprogramm beigetreten sind.

Die verschiedenen Arbeitsgruppen des OECD-Chemikalienprogramms widmen sich unter anderem dem GLP System, den OECD Testmethoden, Risikobewertung und Risikomanagement. Auch die Themen "Save and Sustainable by Design" und "Advanced Materials" werden durch die internationalen Expertinnen und Experten diskutiert. Mit dem Ziel, international abgestimmte Methoden und Strategien zu entwickeln, um die potenziellen Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien zu erfassen und zu beherrschen, arbeiten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener OECD-Mitgliedsstaaten in der Working Party on Manufactured Nanomaterials (WPMN) zusammen. Das Bundesumweltministerium leitet die deutsche Delegation in diesem Gremium.

Einheitliche Testmethoden sparen Aufwand und Redundanz

Eines der wichtigsten Projekte im Rahmen des OECD-Chemikalienprogramms betrifft die Prüfung von Chemikalien auf ihr Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt. Damit Forschungsergebnisse reproduzierbar und vergleichbar sind, müssen sie nach einheitlichen, anerkannten Testmethoden erarbeitet werden. Für Chemikalien sind das die Testrichtlinien (TGs) der OECD, die seit den 1970er Jahren von Expertinnen und Experten auf der ganzen Welt entwickelt werden. Diese einheitlichen Testmethoden zur Toxizität von Chemikalien und ihrem Verhalten in der Umwelt sind international akzeptierte Richtlinien, die regelmäßig mit Hilfe vieler nationaler Experten aus OECD-Mitgliedsländern aktualisiert werden.

Um die Anerkennung einer Prüfung nach OECD-Standard in allen Ländern zu gewährleisten und damit Wiederholungen der Tests für nationale Behörden zu verhindern, entstand 1981 in der OECD das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Daten (Mutual Acceptance of Data, MAD). Zusammen mit den Leitlinien zur Guten Laborpraxis (GLP), denen vor allem Erfahrungen des deutschen Gesundheitsministeriums mit der Arzneimittelprüfung zugrunde lagen, bilden sie seither den stabilen Kernbereich des OECD-Chemikalienprogramms. Die OECD-Testrichtlinien mit Blick auf die Nanomaterialien zu aktualisieren und wo nötig neue zu entwickeln, ist das Ziel der Malta Initiative.

Einstufung und Kennzeichnung

Sind die Gefahren von Chemikalien identifiziert, müssen sie kommuniziert werden. Die Forderung der Umweltkonferenz von Rio de Janeiro 1992 nach einem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, UN-GHS) veranlasste die OECD, einen Vorschlag mit Regeln für die Umwelt- und Gesundheitsgefahren zu erarbeiten. Er wurde 2001 Grundlage für die Vereinten Nationen und ist heute der Kernbaustein für die europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, der CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008). 

Stand: 11.03.2022

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