Einsatzbereiche

Die Biozidverordnung

Biozide werden bestimmungsgemäß zum Abtöten von Leben eingesetzt. Diese Eigenschaft kommt in zwei Sektoren zum Tragen: zum einen in Haushalten einzelner Verbraucher, in deutlich größerem Maße aber in der Industrie. Hier dienen Biozide als Desinfektionsmittel für Oberflächen und Gerätschaften, als Schleimbekämpfungsmittel in Rohren und als Schutzmittel bei der Konservierung von Möbeln, Teppichen und Farben. Verfahrens- und Kühlsysteme, Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten sowie Baumaterialien werden durch Biozide vor möglichem Befall durch Schadorganismen wie Bakterien oder Mikroben geschützt. Trinkwasser und Schwimmbäder werden ebenso unter Anwendung von Bioziden desinfiziert. Überdies werden Biozide auf Schiffen verwendet: liegt ein Boot längere Zeit im Wasser, heften sich mit der Zeit Algen und Muscheln an, die die Manövrierfähigkeit einschränken. Unterbunden wird dies durch sogenannte Antifoulings. Der Verbraucher hingegen greift zu Bioziden, um Schimmel aus dem Bad zu entfernen und um Gartenmöbel frei von Moos sowie die Terrasse frei von Ameisen zu halten. Zu finden sind Biozide ebenfalls in Sprays, die den Kontakt zu Insekten verhindern sollen. Diese Wirkung wird durch sogenannte Repellentien hervorgerufen, also Stoffe, die die Tiere als abstoßend wahrnehmen. Bekleidung, vor allem Sport- und Funktionsbekleidung, enthält seit einigen Jahren vermehrt Biozide und wird entsprechend beworben mit dem Versprechen der Geruchsfreiheit. Biozide töten auch solche Bakterien ab, die aus der nahezu geruchlosen Schweißflüssigkeit Riechstoffe synthetisieren und hiermit für den typischen Schweißgeruch sorgen. Insgesamt umfasst die Liste aller als "Biozide" bezeichneten Produkte 22 Produktarten verteilt auf vier Hauptgruppen: Desinfektions-, Schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie sonstige Biozidprodukte.

Ein wichtiges Motiv dafür, dass sich die Bundesregierung für den Erlass einer strengen Regelung für Biozide eingesetzt hat, war der Holzschutzmittelskandal in den achtziger Jahren. Viele hundert Menschen trugen damals Schäden durch den Kontakt zu Holzschutzmitteln davon, manche sogar ein Leben lang. Es fehlten Regelungen für lebenstötende Chemikalien wie Holzschutzmittel, deren primärer Nutzen nicht für den Pflanzenschutz sondern, wie in diesem Fall, beispielsweise für die Konservierung von Möbeln und anderen Holzerzeugnissen war. Ein Produkt kann bis heute bei identischem Inhalt zum einen als Pflanzenschutzmittel, zum anderen als Biozid deklariert sein.

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