UV-Schutz

blauer Himmel mit Wolken und scheinender Sonne

Die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) wird in die drei Bereiche UV-A (Wellenlänge 400 bis 315 Nanometer), UV-B (Wellenlänge 315 bis 280 Nanometer) und UV-C (Wellenlänge 280 bis 100 Nanometer) unterteilt. Als energiereichster Teil der nichtionisierenden optischen Strahlung grenzt die UV Strahlung unmittelbar an den Bereich der ionisierenden Strahlung an und kann im kurzwelligen UV-C-Bereich ähnliche Wirkungen wie diese hervorrufen. UV Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und auch nicht durch ein anderes Sinnesorgan wahrnehmbar.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass UV-Strahlung die Hauptursache für Hautkrebs ist. Dies gilt sowohl für die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch für künstlich erzeugte UV-Strahlung in Solarien.

Die Zahl an Hautkrebsfällen steigt in Deutschland kontinuierlich an: Die Neuerkrankungsrate (Inzidenz) für den hellen Hautkrebs (nicht-melanozytärer Hautkrebs) hat sich in Deutschland in den letzten 30 Jahren bei  Männern vervierfacht, bei Frauen verfünffach. Für das maligne Melanom hat sich seit den 1970-er Jahren die Inzidenz verfünffacht (S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs). Diese besorgniserregende Zunahme wird unter anderem einer erhöhten UV-Exposition, vor allem aufgrund des Freizeit- und Sozialverhaltens, zugesprochen. Der Klimawandel droht diese Situation noch zu verschärfen, da die jährliche Anzahl an Sonnenscheinstunden ansteigt und mehr Tage mit Wohlfühltemperaturen im Jahr vorkommen.

Schutz vor der Sonne

Die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) ist Teil des natürlichen Sonnenlichts. Einerseits wird beim Menschen durch UV-Strahlung die körpereigene Vitamin-D-Bildung angeregt. Andererseits kann UV-Strahlung Ursache für Gesundheitsschäden an Auge und Haut sein. Ein be-wusster Umgang mit natürlicher UV-Strahlung ist unerlässlich, um das Risiko an Hautkrebs zu erkranken möglichst gering zu halten.

UV-Strahlung in Solarien

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz raten dringend von der Nutzung von Solarien ab. Kindern und Jugendlichen ist die Nutzung von Solarien bereits seit 2009 gesetzlich verboten. Aber auch Erwachsene sollten angesichts der gesundheitlichen Risiken auf die Nutzung von Solarien verzichten.

Die künstlich erzeugte UV-Strahlung, der Besucherinnen und Besucher von Sonnenstudios ausgesetzt sind, stellt ein zusätzliches Gesundheitsrisiko zur natürlichen UV-Strahlung dar. Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, da ihre Augen und Haut empfindlicher gegenüber UV-Strahlung sind als die Erwachsener. Eine UV-Überbelastung in Kindes- und Jugendalter erhöht das Hautkrebserkrankungsrisiko im Erwachsenenalter.

UV-Schutz-Bündnis

Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Kooperation namhafter Gesellschaften, Organisationen und Behörden aus Strahlenschutz, Medizin, Wissenschaft und Arbeitsschutz, die sich seit Jahren für gelebten UV-Schutz einsetzen. Das Bündnis tritt für einen verantwortlichen Umgang mit UV-Strahlung ein. Ziel des Bündnisses ist es, langfristig die Zahl der Neuerkrankungen an Hautkrebs und anderen Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung zu reduzieren. Die Aktivitäten des Bündnisses wurden seitens des Bundesumweltministeriums seit seiner Gründung im Jahr 2012 aufmerksam verfolgt. Das Bundesumweltministerium ist im Jahr 2021 dem UV-Schutz-Bündnis als Partner beigetreten.

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Stand: 19.05.2023

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